Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag (Antrag SPD):

 

Der Rat möge nach Vorberatung im Ausschuss für Wirtschafts- und Wohnungsbauförderung beschließen:

 

„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Veräußerung städtischer Grundstücke (Verkauf oder Erbpacht) vertraglich zu vereinbaren, dass im Falle einer Bebauung der Neubau in Passivbauweise entsteht. Sollte dieses aus baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, sollte das zu errichtende Gebäude eine um 30 % bessere Energieeffizienz aufweisen, als dieses in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben ist, d.h., es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30 % erreicht werden.“