Sitzung: 19.09.2012 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 09-14 SV 61/154
1.
Geänderter Beschlussvorschlag: (mit Ergänzung 2.6)
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1Â Â Â Â Â Â Â Bei
der Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs des Büros Meurer ist zu berücksichtigen:
1.1Â Â Â Â Die
südwestliche Gebäudereihe auf der heutigen Spielplatzfläche entfällt.
1.2Â Â Â Â Das
private Grundstück Am Lindengarten 1 wird nicht in die Planung aufgenommen.
1.3Â Â Â Â Die
First- und Traufhöhen bzw. Gebäudehöhen (je nach Dachform) werden im Bebauungsplan
festgeschrieben.
1.4Â Â Â Â Der
mittig gelegene gepflasterte Platz wird zugunsten der Grünanlage verkleinert.
2.      Die
Verwaltung wird beauftragt:
2.1Â Â Â Â In
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ist ein Verkehrskonzept für den ruhenden Verkehr
vorzulegen, in dem alternative Vorschläge zur Anzahl (bis zu 1,5 Stellplätze je
Wohneinheit) und Anlegung (ober- und unterirdisch) der Stellplätze untersucht
werden.
2.2Â Â Â Â In
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro sind Alternativen aufzuzeigen, wo welche
Dachformen (Satteldach, Pultdach, Flachdach, etc.) festgesetzt werden sollen.
Es wird empfohlen, dass die maximale Gebäudehöhe bei zwei Geschossen 8,5 m und
bei drei Geschossen 11 m über Geländeoberfläche nicht überschreiten soll.
2.3Â Â Â Â Aus
Gründen der Nachhaltigkeit soll im weiteren Verfahren ein
Energieversorgungskonzept erstellt werden. Hier ist insbesondere auf
alternative Energien Wert zu legen. Es ist die Errichtung von Gebäuden mit
einer hohen Energieeffizienz (Niedrig-Energie-Häuser/ Passiv-Häuser/ Plus-Energie-Häuser)
anzustreben.
2.4Â Â Â Â In
der weiteren Planung ist ein Grüngestaltungsplan zu erstellen.
2.5Â Â Â Â Eine
Renaturierung des Baches unter Einbeziehung einer ökologischen Umgestaltung des
Spielplatzes soll erfolgen.
2.6
Konkretisierungswünsche der Fraktionen sollen
berücksichtigt werden.
2.
Änderungsantrag der BA/CDf
1.
Der
Entwurfsplanung zur Bebauung des Geländes der Albert-Schweitzer-Schule wird das
Ergebnis des „Flächenchecks" im Abschlussbericht der Gutachter zum
„Strategischen
Stadtentwicklungskonzept" (Stand November 2010) zugrunde gelegt:
·
etwa 65 Wohneinheiten
·
soziale Mischung
·
mäßige Verdichtung
2.
Grundlage
für den aufzustellenden Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Entwurf, der
eine 2-3-geschossige Bebauung (3-geschossig = Ausnahme) vorsieht.
3.
Die
im Plangebiet vorhandenen Grünflächen bleiben mit ihrem bemerkenswerten
Baumbestand erhalten.
4.
Neue
Erschließungsstraßen sind weitestgehend zu vermeiden.