Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.         Geänderter Beschlussvorschlag: (mit Ergänzung 2.6)

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

1        Bei der Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs des Büros Meurer ist zu berücksichtigen:

1.1     Die südwestliche Gebäudereihe auf der heutigen Spielplatzfläche entfällt.

1.2     Das private Grundstück Am Lindengarten 1 wird nicht in die Planung aufgenommen.

1.3     Die First- und Traufhöhen bzw. Gebäudehöhen (je nach Dachform) werden im Bebauungsplan festgeschrieben.

1.4     Der mittig gelegene gepflasterte Platz wird zugunsten der Grünanlage verkleinert.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt:

2.1     In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ist ein Verkehrskonzept für den ruhenden Verkehr vorzulegen, in dem alternative Vorschläge zur Anzahl (bis zu 1,5 Stellplätze je Wohneinheit) und Anlegung (ober- und unterirdisch) der Stellplätze untersucht werden.

2.2     In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro sind Alternativen aufzuzeigen, wo welche Dachformen (Satteldach, Pultdach, Flachdach, etc.) festgesetzt werden sollen. Es wird empfohlen, dass die maximale Gebäudehöhe bei zwei Geschossen 8,5 m und bei drei Geschossen 11 m über Geländeoberfläche nicht überschreiten soll.

2.3     Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll im weiteren Verfahren ein Energieversorgungskonzept erstellt werden. Hier ist insbesondere auf alternative Energien Wert zu legen. Es ist die Errichtung von Gebäuden mit einer hohen Energieeffizienz (Niedrig-Energie-Häuser/ Passiv-Häuser/ Plus-Energie-Häuser) anzustreben.

2.4     In der weiteren Planung ist ein Grüngestaltungsplan zu erstellen.

2.5     Eine Renaturierung des Baches unter Einbeziehung einer ökologischen Umgestaltung des Spielplatzes soll erfolgen.

2.6      Konkretisierungswünsche der Fraktionen sollen berücksichtigt werden.

 

 

2.         Änderungsantrag der BA/CDf

 

1.        Der Entwurfsplanung zur Bebauung des Geländes der Albert-Schweitzer-Schule wird das Ergebnis des „Flächenchecks" im Abschlussbericht der Gutachter zum

„Strategischen Stadtentwicklungskonzept" (Stand November 2010) zugrunde gelegt:

·         etwa 65 Wohneinheiten

·         soziale Mischung

·         mäßige Verdichtung

 

2.        Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Entwurf, der eine 2-3-geschossige Bebauung (3-geschossig = Ausnahme) vorsieht.

3.        Die im Plangebiet vorhandenen Grünflächen bleiben mit ihrem bemerkenswerten Baumbestand erhalten.

4.        Neue Erschließungsstraßen sind weitestgehend zu vermeiden.