Sitzung: 19.09.2012 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 09-14 SV 61/153
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 254 für den Bereich Kunibertstraße / Lindenstraße / Am
Lindengarten / Am Wiedenhof gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert wurde.
Das Plangebiet liegt im Bereich Kunibertstraße,
Lindenstraße, der Straße Am Lindengarten und der Straße Am Wiedenhof. Es umfasst
die Flurstücke 214, 218 921, 922, 940, 1112 und 1188 sowie Teile des Flurstücks
1114 (die westliche Grenze verläuft im Bereich des fußläufigen Teils der Straße
Am Wiedenhof quer durch das Flurstück 1114 sowie entlang seiner westlichen
Grenze) in Flur 62 der Gemarkung Hilden.
Durch den Bebauungsplan sollen nicht mehr benötigte Flächen für den
Gemeinbedarf (Schule, Sporthalle) mit Sportplatz in eine Wohnbaufläche
umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen. Außerdem soll die
öffentliche Grünanlage mit Spielplatz in das Bebauungskonzept integriert
werden.
Die unter TOP 7.3 (Sitzungsvorlage 61/154) gefassten Beschlüssen sind
mit einzubeziehen.