Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254 für den Bereich Kunibertstraße / Lindenstraße / Am Lindengarten / Am Wiedenhof gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert wurde.

 

Das Plangebiet liegt im Bereich Kunibertstraße, Lindenstraße, der Straße Am Lindengarten und der Straße Am Wiedenhof. Es umfasst die Flurstücke 214, 218 921, 922, 940, 1112 und 1188 sowie Teile des Flurstücks 1114 (die westliche Grenze verläuft im Bereich des fußläufigen Teils der Straße Am Wiedenhof quer durch das Flurstück 1114 sowie entlang seiner westlichen Grenze) in Flur 62 der Gemarkung Hilden.

 

Durch den Bebauungsplan sollen nicht mehr benötigte Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Sporthalle) mit Sportplatz in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen. Außerdem soll die öffentliche Grünanlage mit Spielplatz in das Bebauungskonzept integriert werden.

 

Die unter TOP 7.3 (Sitzungsvorlage 61/154) gefassten Beschlüssen sind mit einzubeziehen.