Sitzung: 19.09.2012 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 23, Enthaltungen: 4
Vorlage: WP 09-14 SV 60/042
Antrag der dUH:
Antrag der Grünen:
„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den
Stadtentwicklungsausschuss
Die Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen
Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Hilden wird in § 9.1 b wie folgt
modifiziert:
Ø
Ein
Entgelt wird erhoben für eine nachträglich vorgehängte Wärmedämmung, die mehr
als 10 cm in den Verkehrsraum ragt.
Ø
Für die
über 10 cm hinausgehende Überbauung wird ein einmaliges Entgeld von 50 €/qm
erhoben.
Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen“