Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 23, Enthaltungen: 4

 

Antrag der dUH:

 

Antrag der Grünen:

 

„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss

 

Die Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Hilden wird in § 9.1 b wie folgt modifiziert:

 

Ø  Ein Entgelt wird erhoben für eine nachträglich vorgehängte Wärmedämmung, die mehr als 10 cm in den Verkehrsraum ragt.

Ø  Für die über 10 cm hinausgehende Ãœberbauung wird ein einmaliges Entgeld von 50 €/qm erhoben.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen“