Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.07.2012 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen investiven Auszahlungen (siehe Anlage 1 zur SV).
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und außerplanmäßigen Aufwendungen, die einen Betrag von 5.000,- € innerhalb eines Budgets übersteigen, sind in
der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.07.2012 nicht entstanden.“