Sitzung: 24.09.2008 Haupt- und Finanzausschuss
Resolution
„Der
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sparkassenrechts in
Nordrhein-Westfalen gibt Anlass zur Sorge, dass falsche Weichenstellungen
erfolgen, die die erfolgreiche Sparkassenarbeit in der Zukunft gefährden.
1.
Die
geltende Struktur der Sparkassen hat sich bewährt und muss auch zukünftig
Bestand haben. Das Modell der dezentralen, selbständigen öffentlich-rechtlichen
Sparkasse in kommunaler Trägerschaft erweist sich nach wie vor als modern und
unverzichtbar im Nebeneinander mit den Genossenschaftsbanken und privaten
Geschäftsbanken.                                                                             Â
2.
Die
heutige Organisationsform der Sparkassen ist europatauglich und Voraussetzung
für den funktionierenden, allen Teilen der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie
der öffentlichen Hand zugute kommenden Wettbewerb der drei Gruppen des
deutschen Kreditgewerbes. Kommunal gebundene, dezentrale, aufgaben- und
gemeinwohlorientiert arbeitende Sparkassen gewährleisten eine breit fundierte,
sozial gerechte und solide getragene wirtschaftliche Entwicklung aller
Regionen.
3. Zentrale
Gesetzesvorschläge der Landesregierung setzen die bewährte
Sparkassenstruktur leichtfertig aufs
Spiel. Wir sagen dazu ein klares: Nein! Regelungen, für die kein Bedarf besteht
und die keinerlei Mehrwert bieten, lehnen wir mit Nachdruck ab.
4. Aus diesem Grund fordern wir, von einem gesetzlichen
Zwangsverbund über die Zusammenarbeit der Sparkassen mit der WestLB abzusehen.
Nirgendwo in Deutschland gibt es ein solches Konstrukt. Auch in Nordrhein-Westfalen ist er
überflüssig. Bereits heute pflegen die Sparkassen auf freiwilliger, vertraglicher
Basis eine intensive Zusammenarbeit mit der WestLB, die zum Wohl beider Seiten
weiter ausgebaut werden soll. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit
beeinträchtigt aber die wirtschaftliche Freiheit unserer Sparkasse zu Lasten
unserer Kunden. Eine gesetzlich festgeschriebene Zusammenarbeit mit der WestLB
führt zudem zu konzernähnlichen Strukturen. Diese würden unabhängige Entscheidungen
vor Ort verhindern.          Â
5. Die Zulassung von Trägerkapital – auch in
nicht-handelbarer Form – ist geeignet, das Gesicht unserer Sparkassen zu
verändern - weg von ihrer
Aufgabenorientierung, die auf eine Förderung der heimischen Bevölkerung und
Wirtschaft, der örtlichen und regionalen Entwicklung fokussiert ist, hin zu
ihrer Betrachtung als Finanzinvestment der Kommune.
6. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zulassung von
Trägerkapital bietet keinerlei Mehrwert: Sie ist nicht notwendig, um die
kommunale Anbindung der Sparkassen zu stärken oder die besondere Rechtsposition
der Kommunen an ihren Sparkassen zu betonen. Dies wird bereits durch die
weitgehende Ausschüttungsregelung und die Klarstellungen bei der kommunalen
Trägerschaft hinreichend erreicht. Die Einführung von Trägerkapital schafft
auch nicht mehr Transparenz, als die Sparkassen den Kommunen, Kunden und der
Öffentlichkeit ohnehin schon bieten. Die Zulassung von Trägerkapital birgt aber
Gefahren für den öffentlich-rechtlichen Status der Sparkassen. Es ist
keineswegs auszuschließen, dass Trägerkapital einer späteren Privatisierung der
Sparkassen Vorschub leistet.
7. Die im Gesetzentwurf angelegte Aufhebung der
Gemeinnützigkeitsbindung bei der Verwendung von an den Träger ausgeschütteten
Teilen des Jahresüberschusses der Sparkasse würde einen Systembruch bedeuten.
Die gemeinnützige Verwendung ausgeschütteter Beträge stellt ein prägendes
Merkmal der öffentlich-rechtlichen Sparkassen dar. Öffentlicher Auftrag der
Sparkassen, Gemeinwohlorientierung ihrer Tätigkeit und gemeinnützige Verwendung
der ausgeschütteten Gewinne durch den Träger sind sinnfälliger Ausdruck des
bürgerschaftlichen Engagements der kommunalen Sparkassen und ihrer
Mitverantwortung für die regionale Entwicklung. Ihr Zusammenspiel bedeutet ein
Spezifikum der Sparkassen, das sie von Privat- und Genossenschaftsbanken
unterscheidet.
8. Die Aufhebung der Gemeinnützigkeitsbindung würde zu
einer erheblichen Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger führen, die in
Zukunft das bewährte, allein dem Gemeinwohl verpflichtete öffentlich-rechtliche
Sparkassenwesen gleichsam als eine elementare Säule der kommunalen
Daseinsvorsorge in Gefahr sehen müssen.
Wir appellieren an
die Landesregierung, bei ihren Ãœberlegungen zur Novellierung des
Sparkassengesetzes in Nordrhein-Westfalen an den bewährten Grundprinzipien der
kommunalen Sparkassen uneingeschränkt festzuhalten und einem gesetzlichen
Finanzverbund, Trägerkapital und der Aufhebung der Gemeinnützigkeitsbindung
eine klare Absage zu erteilen.“
Dieser
Beschluss ist dem Rat in der nächsten Ratssitzung zur Genehmigung vorzulegen.