Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt hiermit:

 

„1.        Die Änderung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 14B, 1. vereinfachte Änderung durch Erweiterung um die Flurstücke 1065 und 1066 in Flur 49 der Gemarkung Hilden.

Das erweiterte Plangebiet umfasst die Flurstücke 492, 496, 500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, 1065 und 1066, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.

 

2.            Die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden zur Kenntnis genommen.

 

3.            die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 14 B, 1. vereinfachte Änderung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt südlich der Straße Am Kronengarten in der Hildener Innenstadt und umfasst die Flurstücke 492, 496, 500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, 1065 und 1066, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.

 

Das Ziel der Änderungsplanung ist es, die Ansiedlung zweier Lebensmittel-Einzelhandels-geschäfte zu ermöglichen und des Weiteren die Nutzung als Parkhaus aufrecht zu erhalten.

 

Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung vom 24.10.2008 zugrunde.“