Sitzung: 12.11.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 04-09 SV 61/246
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt hiermit:
„1.       Die Änderung des Plangebietes des
Bebauungsplanes Nr. 14B, 1. vereinfachte Änderung durch Erweiterung um die
Flurstücke 1065 und 1066 in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
Das erweiterte Plangebiet umfasst die
Flurstücke 492, 496, 500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, 1065 und 1066, alle
in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
2.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
werden zur Kenntnis genommen.
3.
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
14 B, 1. vereinfachte Änderung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt südlich der Straße Am
Kronengarten in der Hildener Innenstadt und umfasst die Flurstücke 492, 496,
500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, 1065 und 1066, alle in Flur 49 der
Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Änderungsplanung ist es, die Ansiedlung zweier
Lebensmittel-Einzelhandels-geschäfte zu ermöglichen und des Weiteren die
Nutzung als Parkhaus aufrecht zu erhalten.
Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung vom 24.10.2008
zugrunde.“