Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Hilden beschließt die Aufstellung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB (Baugesetzbuch) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet wird begrenzt durch

 

  1. die Herderstraße im Osten,
  2. die Südgrenze des Flurstückes 922 im Norden,
  3. die Ostgrenze des Flurstückes 1329 im Westen, ebenso im Westen durch die Südgrenzen der Flurstücke 607 und 559, die Westgrenzen der Flurstücke 866, 867, 1503, 1032 und die Hans-Sachs-Straße,
  4. die Südgrenzen der Flurstücke 1359, 1311, 1495, 827, 958, die Westgrenzen der Flurstücke 1446, 1445, 1220, 1221, 441, 1663 sowie die Südgrenzen der Flurstücke 1663 und 1635, die Westgrenzen der Flurstücke 1610 und 1500, die Südgrenzen der Flurstücke 1500 und 1501 im Süden.

 

       Alle Flurstücke liegen in Flur 11 der Gemarkung Hilden.

 

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 sollen die nicht mehr zeitgemäßen Inhalte des Bebauungsplanes als Grundlage für planerische Entscheidungen entfallen.“