Sitzung: 15.10.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/235
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Hilden beschließt die
Aufstellung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 gemäß § 2
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB (Baugesetzbuch) vom 27.12.2006
(BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die
Herderstraße im Osten,
- die Südgrenze
des Flurstückes 922 im Norden,
- die Ostgrenze
des Flurstückes 1329 im Westen, ebenso im Westen durch die Südgrenzen der
Flurstücke 607 und 559, die Westgrenzen der Flurstücke 866, 867, 1503,
1032 und die Hans-Sachs-Straße,
- die Südgrenzen
der Flurstücke 1359, 1311, 1495, 827, 958, die Westgrenzen der Flurstücke
1446, 1445, 1220, 1221, 441, 1663 sowie die Südgrenzen der Flurstücke 1663
und 1635, die Westgrenzen der Flurstücke 1610 und 1500, die Südgrenzen der
Flurstücke 1500 und 1501 im Süden.
      Alle Flurstücke liegen in
Flur 11 der Gemarkung Hilden.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 sollen die nicht mehr
zeitgemäßen Inhalte des Bebauungsplanes als Grundlage für planerische
Entscheidungen entfallen.“