Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Stadtentwicklungsausschuss nahm die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland - Rheinische Denkmalpflege (vormals Rheinisches Amt für Denkmalpflege) - vom 11.08.2008 zur Kenntnis, wonach es sich bei dem Gebäude Hagelkreuzstraße 6 in Hilden um kein Denkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW handelt.