Sitzung: 10.09.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 04-09 SV 61/229
Beschlussvorschlag:
1.   „Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
      die
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 3. Änderung des Bebauungsplanes
      Nr.
106 vom 27.04.2005.
     Â
      Das
Plangebiet liegt im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße,
Gerresheimer            Straße und der
Straße „Auf dem Sand“.
2.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106B gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006
(BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße,
Gerresheimer Straße und der Straße „Auf dem Sand“.
Mit dem
Bebauungsplan soll das im übergeleiteten Durchführungsplan Nr. 106 festgesetzte
Mittelgewerbegebiet in ein Gewerbegebiet auf Grundlage der BauNVO 1990
überführt und die zulässigen und nicht zulässigen Nutzungen planungsrechtlich
festgesetzt werden. Insbesondere sollen Spielhallen und sonstige
Vergnügungsstätten sowie zentrenrelevanter Einzelhandel, Bordelle und sonstige
Eros-Einrichtungen und eigenständige Transportunternahmen ohne Zusammenhang mit
einem Produktionsunternehmen ausgeschlossen werden.
Günter Scheib