Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    „Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

       die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 3. Änderung des Bebauungsplanes

       Nr. 106 vom 27.04.2005.

      

       Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße, Gerresheimer             Straße und der Straße „Auf dem Sand“.

 

 

2.      Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106B gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße, Gerresheimer Straße und der Straße „Auf dem Sand“.

 

Mit dem Bebauungsplan soll das im übergeleiteten Durchführungsplan Nr. 106 festgesetzte Mittelgewerbegebiet in ein Gewerbegebiet auf Grundlage der BauNVO 1990 überführt und die zulässigen und nicht zulässigen Nutzungen planungsrechtlich festgesetzt werden. Insbesondere sollen Spielhallen und sonstige Vergnügungsstätten sowie zentrenrelevanter Einzelhandel, Bordelle und sonstige Eros-Einrichtungen und eigenständige Transportunternahmen ohne Zusammenhang mit einem Produktionsunternehmen ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

Günter Scheib