Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung eines vereinfachten Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB - vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung) zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB.

 

Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe der Innenstadt und wird begrenzt im Norden durch den Fahrbahnrand der Berliner Straße, im Westen durch den Fahrbahnrand der Straße ´Am Rathaus´ sowie im Südosten durch die Itter. Davon betroffen sind die Flurstücke 1720, 1786 sowie teilweise die Flurstücke 1721 und 1847 der Flur 48 der Gemarkung Hilden und teilweise die Flurstücke 805 und 801 der Flur 50 der Gemarkung Hilden.

 

Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung ist parallel mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73A, 4. Änderung für ein größeres Plangebiet durchzuführen. Die innerhalb des Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung festgesetzten überbaubaren Flächen sollen aufgehoben werden, da diese ausschließlich die Errichtung eines 1999 geplanten Vorhabens beinhalten, das heute nicht mehr errichtet werden soll.