Sitzung: 13.08.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: WP 04-09 SV 61/228
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung eines
vereinfachten Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB - vom
27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung) zur Aufhebung des
Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 13 BauGB.
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe der Innenstadt und wird
begrenzt im Norden durch den Fahrbahnrand der Berliner Straße, im Westen durch
den Fahrbahnrand der Straße ´Am Rathaus´ sowie im Südosten durch die Itter.
Davon betroffen sind die Flurstücke 1720, 1786 sowie teilweise die Flurstücke
1721 und 1847 der Flur 48 der Gemarkung Hilden und teilweise die Flurstücke 805
und 801 der Flur 50 der Gemarkung Hilden.
Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung ist
parallel mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73A, 4.
Änderung für ein größeres Plangebiet durchzuführen. Die innerhalb des
Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung festgesetzten überbaubaren Flächen sollen
aufgehoben werden, da diese ausschließlich die Errichtung eines 1999 geplanten
Vorhabens beinhalten, das heute nicht mehr errichtet werden soll.