Sitzung: 13.08.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/225
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
95, 4. Änderung gem. § 2(1) und 13a BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S.2414) in
der zurzeit gültigen Fassung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 95, 4. Änderung liegt
südlich des Clarenbachweges und beinhaltet das Flurstück 1376, in Flur 65 der
Gemarkung Hilden.
Vorrangiges Ziel der Planung ist die alleinige Ausweisung eines
„Allgemeinen Wohngebietes (WA)“ für das Plangebiet, ohne die bisherige
Festsetzung als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche“.
      Das Bebauungsplanverfahren Nr. 95, 4.
Änderung – Clarenbachweg - wird im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen
des § 13a BauGB durchgeführt. Hiernach wird von einer Umweltprüfung und von der
Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Weiterhin ist bei diesem beschleunigten
Verfahren keine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
vorgesehen; Anregungen können im Rahmen der Offenlage geäußert werden.
      Die entgegenstehenden Darstellungen des
Flächennutzungsplanes werden nach Rechtskraft des Bebauungsplanes im Wege der
Berichtigung angepasst.“