Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95, 4. Änderung gem. § 2(1) und 13a BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S.2414) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 95, 4. Änderung liegt südlich des Clarenbachweges und beinhaltet das Flurstück 1376, in Flur 65 der Gemarkung Hilden.

 

Vorrangiges Ziel der Planung ist die alleinige Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“ für das Plangebiet, ohne die bisherige Festsetzung als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche“.

 

       Das Bebauungsplanverfahren Nr. 95, 4. Änderung – Clarenbachweg - wird im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13a BauGB durchgeführt. Hiernach wird von einer Umweltprüfung und von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Weiterhin ist bei diesem beschleunigten Verfahren keine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgesehen; Anregungen können im Rahmen der Offenlage geäußert werden.

 

       Die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden nach Rechtskraft des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst.“