Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung für den gesamten Geltungsbereich des unwirksam erklärten Bebauungsplans Nr. 236 erneut ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans durchzuführen und einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorzubereiten.

Ziel der städtebaulichen Planung ist weiterhin die Bereitstellung von Wohnbauland im Innenbereich des Baublocks sowie die städtebauliche Ordnung der bisher nach § 34 BauGB zu beurteilenden Bebauung entlang der Gerresheimer Straße, der Augustastraße und der Hoffeldstraße entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Hilden.