Sitzung: 11.06.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11
Vorlage: WP 04-09 SV 61/211
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt
die Verwaltung für den gesamten Geltungsbereich des unwirksam erklärten
Bebauungsplans Nr. 236 erneut ein Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplans durchzuführen und einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für
die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorzubereiten.
Ziel der städtebaulichen Planung ist weiterhin die Bereitstellung von
Wohnbauland im Innenbereich des Baublocks sowie die städtebauliche Ordnung der
bisher nach § 34 BauGB zu beurteilenden Bebauung entlang der Gerresheimer
Straße, der Augustastraße und der Hoffeldstraße entsprechend den Darstellungen
des Flächennutzungsplans der Stadt Hilden.