Sitzung: 16.01.2008 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/082
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von der seitens der
Verwaltung beschriebenen Behandlung von eingehenden Bauvoranfragen und
Bauanträgen und beschließt,
1)
den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen und
die informative Vorstellung der Anträge im Stadtentwicklungsausschuss wie bisher am Ende der Sitzung im nicht-öffentlichen Teil zu belassen
oder
2)
den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen und
·
die informative Vorstellung der Anträge im
Stadtentwicklungsausschuss künftig zu Beginn der Sitzung in einen
nicht-öffentlichen Teil vorzuziehen, um evtl. weitergehendere, planungsrechtliche
Instrumentarien ausschöpfen zu können.“
Neuer
Beschlussvorschlag 16.1.2008:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von den zusätzlichen
Erläuterungen zur Behandlung von eingehenden Bauvoranfragen und Bauanträgen der
Verwaltung und beschließt:
1.        Bauvorhaben, die für die
städtebauliche, strukturelle, ökologische und/oder nachbarschaftliche
Entwicklung in der Stadt Hilden von besonderer Bedeutung und deren rechtliche
Grundlagen vor dem Hintergrund des Planungsrechtes problematisch sind (z. B.
Befreiungserfordernisse) oder im Ermessensspielraum (gem. § 34 Bau GO) der
Verwaltung liegen, sind in der möglichst nächsten Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses zur Beratung vorzulegen
2.        derartige Bauvorhaben künftig zu Beginn
der Sitzung in einem nichtöffentlichen Teil vorzustellen, um dem
Stadtentwicklungsausschuss die Möglichkeit zu eröffnen, weitergehende
planungsrechtliche Schritte einzuleiten.“