Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von der seitens der Verwaltung beschriebenen Behandlung von eingehenden Bauvoranfragen und Bauanträgen und beschließt,

 

1)    den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen und

  • die informative Vorstellung der Anträge im Stadtentwicklungsausschuss wie bisher am Ende der Sitzung im nicht-öffentlichen Teil zu belassen

 

oder

 

2)    den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen und

·         die informative Vorstellung der Anträge im Stadtentwicklungsausschuss künftig zu Beginn der Sitzung in einen nicht-öffentlichen Teil vorzuziehen, um evtl. weitergehendere, planungsrechtliche Instrumentarien ausschöpfen zu können.“

 

Neuer Beschlussvorschlag  16.1.2008:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von den zusätzlichen Erläuterungen zur Behandlung von eingehenden Bauvoranfragen und Bauanträgen der Verwaltung und beschließt:

 

1.         Bauvorhaben, die für die städtebauliche, strukturelle, ökologische und/oder nachbarschaftliche Entwicklung in der Stadt Hilden von besonderer Bedeutung und deren rechtliche Grundlagen vor dem Hintergrund des Planungsrechtes problematisch sind (z. B. Befreiungserfordernisse) oder im Ermessensspielraum (gem. § 34 Bau GO) der Verwaltung liegen, sind in der möglichst nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zur Beratung vorzulegen

 

2.         derartige Bauvorhaben künftig zu Beginn der Sitzung in einem nichtöffentlichen Teil vorzustellen, um dem Stadtentwicklungsausschuss die Möglichkeit zu eröffnen, weitergehende planungsrechtliche Schritte einzuleiten.“