Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 165A vom 03.11.2010 (bekannt gemacht im Amtsblatt am 27.07.2011) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) mit neuem, vergrößertem Plangebiet und leicht modifiziertem Planungsziel zu ändern.

Das Plangebiet liegt weiterhin südlich der Walder Straße am östlichen Rand des Stadtzentrums.
Es beinhaltet nunmehr die Flurstücke 127, 128, 131, 155, 157, 418, 486, 487, 488, 498, 514, 515, 629, 980, 981, 998, 1001, 1046 (teilweise) in  der Flur 59.

Die Planungsziele sind

            a)    qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne Wohnbebauung im Plangebiet zu schaffen,

            b)    durch den Bau einer Planstraße, eine zusätzliche Erschließung für die rückwärtigen Grundstücke des Sankt-Josefs-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) sowie zukünftige Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und westlich des Plangebietes zu schaffen

            c)    durch die Plangebietsvergrößerung nach Süd-Westen hin, eine städtebaulich sinnvolle Ausnutzung der tiefgreifenden Grundstücke der Kirchhofstraße ermöglichen zu können.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, Planalternativen zu entwickeln, die sowohl ein städtebauliches Gesamtkonzept zum Inhalt haben als auch einen Entwurf auf Basis der Vorstellung des Antragstellers.