Sitzung: 29.08.2012 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/160
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 165A vom 03.11.2010 (bekannt
gemacht im Amtsblatt am 27.07.2011) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22.Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) mit neuem, vergrößertem Plangebiet und leicht
modifiziertem Planungsziel zu ändern.
Das Plangebiet liegt weiterhin südlich der Walder Straße am östlichen Rand des
Stadtzentrums.
Es beinhaltet nunmehr die Flurstücke 127, 128, 131, 155, 157, 418, 486, 487,
488, 498, 514, 515, 629, 980, 981, 998, 1001, 1046 (teilweise) in der Flur 59.
Die Planungsziele sind
           a)   qualifiziertes
Planungsrecht für eine moderne Wohnbebauung im Plangebiet zu schaffen,
           b)   durch
den Bau einer Planstraße, eine zusätzliche Erschließung für die rückwärtigen Grundstücke
des Sankt-Josefs-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) sowie zukünftige Erschließungsmöglichkeiten
für die Grundstücke südlich und westlich des Plangebietes zu schaffen
           c)   durch
die Plangebietsvergrößerung nach Süd-Westen hin, eine städtebaulich sinnvolle
Ausnutzung der tiefgreifenden Grundstücke der Kirchhofstraße ermöglichen zu können.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, Planalternativen zu entwickeln, die sowohl ein
städtebauliches Gesamtkonzept zum Inhalt haben als auch einen Entwurf auf Basis
der Vorstellung des Antragstellers.