Sitzung: 29.08.2012 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 09-14 SV 61/156
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 225 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509).
Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch
die Eichenstraße, im Osten durch die Walter-Wiederhold-Straße, im Westen durch
die Niedenstraße und im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 183,
24, 25, 134, 121, 192,191, und 18, alle in Flur 2 der Gemarkung Hilden.
Ziele der Planung sind die Schaffung
städtebaulich abgestimmter Grundlagen für die Bebauung von Baulücken und des
Blockinnenbereiches mit einer Wohnbebauung sowie von planerischen Grundlagen
für die qualifizierte erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage Zeissweg.
oder
Alternative 2:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
keinen Bebauungsplan für den Bereich aufzustellen.