Beschluss: s. Niederschrift

 

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 225 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).

 

Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Eichenstraße, im Osten durch die Walter-Wiederhold-Straße, im Westen durch die Niedenstraße und im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 183, 24, 25, 134, 121, 192,191, und 18, alle in Flur 2 der Gemarkung Hilden.

 

Ziele der Planung sind die Schaffung städtebaulich abgestimmter Grundlagen für die Bebauung von Baulücken und des Blockinnenbereiches mit einer Wohnbebauung sowie von planerischen Grundlagen für die qualifizierte erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage Zeissweg.

 

oder

 

Alternative 2:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, keinen Bebauungsplan für den Bereich aufzustellen.