Sitzung: 29.08.2012 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4
Vorlage: WP 09-14 SV 61/153
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
254 für den Bereich Kunibertstraße / Lindenstraße / Am Lindengarten / Am
Wiedenhof gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.
1509) geändert wurde.
Das Plangebiet liegt im Bereich Kunibertstraße,
Lindenstraße, der Straße Am Lindengarten und der Straße Am Wiedenhof. Es
umfasst die Flurstücke 214, 218 921, 922, 940, 1112 und 1188 sowie Teile des
Flurstücks 1114 (die westliche Grenze verläuft im Bereich des fußläufigen Teils
der Straße Am Wiedenhof quer durch das Flurstück 1114 sowie entlang seiner
westlichen Grenze) in Flur 62 der Gemarkung Hilden.
Durch den Bebauungsplan sollen nicht mehr benötigte Flächen für den
Gemeinbedarf (Schule, Sporthalle) mit Sportplatz in eine Wohnbaufläche
umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen. Außerdem soll die
öffentliche Grünanlage mit Spielplatz in das Bebauungskonzept integriert
werden.