Sitzung: 04.07.2012 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2
Vorlage: WP 09-14 SV 51/210
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung
(SEP) für die weiterführenden Schulen in Hilden und dem Ergebnis der
Elternbefragung fasst der Rat der Stadt nach Vorberatung im Ausschuss für
Schule und Sport folgenden Beschluss:
1.
Die städt.
Hauptschule Theodor-Heuss wird gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) beginnend mit
dem Schuljahr 2012/2013 sukzessive aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in der
Weise, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 an der Theodor-Heuss-Hauptschule keine
Schüler für die Eingangsklasse aufgenommen werden und folglich keine
Eingangsklasse gelbildet wird. Die Theodor-Heuss-Hauptschule wird so lange
auslaufend fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten
werden kann (s. Beschlussvorschlag zur Sitzungsvorlage WP 09-14 51/208).
2.
Die
Wilhelm-Fabry-Realschule wird beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 sukzessive
aufgelöst und so lange auslaufend fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb
aufrechterhalten werden kann. Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2013/2014
nicht mehr gebildet.
3.
Die
Stadt Hilden stellt auf der Grundlage des Ergebnisses der Elternbefragung
(Anlage 1) und der Prognose der Schülerzahlen im Sekundarbereich (Anlage 2) fest,
dass für die Errichtung einer Sekundarschule in Hilden ein Bedarf besteht.
4.
Zum
Schuljahresbeginn 2013/2014 wird eine teilintegrierte Sekundarschule mit drei Zügen
im gebundenen Ganztag errichtet.
5.
Das
Schulprogramm orientiert sich an dem als Anlage 3 beigefügten Pädagogischen
Konzept für die Sekundarschule in Hilden.
6.
Auf Grundlage
der als Anlage 4 beigefügten Kooperationsvereinbarungen gehen
·
die
Sekundarschule und das Städt. Helmholtz-Gymnasium
und
·
die
Sekundarschule und das Berufskolleg Hilden des Kreises Mettmann
eine
verbindliche Kooperation ein.
7.
Die
Sekundarschule nimmt ihren Betrieb zum Schuljahresbeginn 2013/2014 in den
Räumlichkeiten der städt. Wilhelm-Fabry-Realschule, Am Holterhöfchen 26, 40724
Hilden, auf.
8.
Die
Festlegung des Schulnamens erfolgt durch separaten Beschluss.
9.
Die
erforderlichen baulichen Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung der
Sekundarschule orientieren sich an der mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 51/211
vorgelegten Architektenplanung.Â
Ãœber die Bereitstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
entschieden.