Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung (SEP) für die weiterführenden Schulen in Hilden und dem Ergebnis der Elternbefragung fasst der Rat der Stadt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport folgenden Beschluss:

 

1.    Die städt. Hauptschule Theodor-Heuss wird gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) beginnend mit dem Schuljahr 2012/2013 sukzessive aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in der Weise, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 an der Theodor-Heuss-Hauptschule keine Schüler für die Eingangsklasse aufgenommen werden und folglich keine Eingangsklasse gelbildet wird. Die Theodor-Heuss-Hauptschule wird so lange auslaufend fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann (s. Beschlussvorschlag zur Sitzungsvorlage WP 09-14 51/208).

 

2.    Die Wilhelm-Fabry-Realschule wird beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 sukzessive aufgelöst und so lange auslaufend fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2013/2014 nicht mehr gebildet.

 

3.    Die Stadt Hilden stellt auf der Grundlage des Ergebnisses der Elternbefragung (Anlage 1) und der Prognose der Schülerzahlen im Sekundarbereich (Anlage 2) fest, dass für die Errichtung einer Sekundarschule in Hilden ein Bedarf besteht.

 

4.    Zum Schuljahresbeginn 2013/2014 wird eine teilintegrierte Sekundarschule mit drei Zügen im gebundenen Ganztag errichtet.

 

5.    Das Schulprogramm orientiert sich an dem als Anlage 3 beigefügten Pädagogischen Konzept für die Sekundarschule in Hilden.

 

6.    Auf Grundlage der als Anlage 4 beigefügten Kooperationsvereinbarungen gehen

 

·        die Sekundarschule und das Städt. Helmholtz-Gymnasium

und

·        die Sekundarschule und das Berufskolleg Hilden des Kreises Mettmann

 

eine verbindliche Kooperation ein.

 

7.    Die Sekundarschule nimmt ihren Betrieb zum Schuljahresbeginn 2013/2014 in den Räumlichkeiten der städt. Wilhelm-Fabry-Realschule, Am Holterhöfchen 26, 40724 Hilden, auf.

 

8.    Die Festlegung des Schulnamens erfolgt durch separaten Beschluss.

 

9.    Die erforderlichen baulichen Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung der Sekundarschule orientieren sich an der mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 51/211 vorgelegten Architektenplanung. 

Ãœber die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.