Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschussausschuss beschließt die in den § 14 GemHVO Unterlagen beschriebenen Umbaumaßnahmen des Gebäudes „Am Holterhöfchen 36“ zu einer Kindertageseinrichtung.

 

Die Finanzierung der Maßnahme wurde bereits durch Aufnahme der Mittel in den Haushaltsplan 2012 gesichert.

 

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den HV 6 Vermerk für den Umbau des Gebäudes zu einer Kindertageseinrichtung und zur Ausstattung dieser Betriebsstätte aufzuheben.

 

Aufwendungen und Auszahlungen für Investitionen nach Freigabe durch den Fachausschuss

(HV 06 - Vermerk)

 

I261200059     - Umbau „Am Holterhöfchen 36“

Haushaltsjahr 2012                                                   200.000 Euro,

Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung     160.000 Euro

 

I075100002     - Beschaffung Ausstattungsgegenstände – „Am Holterhöfchen 36“

Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung     30.000 Euro

 

G07510008     - Betriebs- u. Geschäftsausstattung“ Am Holterhöfchen 36“

Haushaltsjahr 2013 Verpflichtungsermächtigung     30.000 Euro

 

Kostenträger 0601010030 „Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen“ /

Kostenart 527900 „Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen“

Haushaltsjahr 2013                                                   20.000 Euro

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die städtische Trägerschaft der Kindertageseinrichtung und nimmt die mit Betrieb der Tageseinrichtung verbundenen Kosten ab Eröffnung zur Kenntnis.