Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

Gemäß §§ 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert wurde, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (GV NRW S. 688) wird zur Sicherung der Planung des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 32B die in vollem Wortlaut vorgelegte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre Nr. 50 inkl. des beigefügten Übersichtsplans für den Bereich zwischen Beethovenstraße, Zelterstraße und Johann-Sebastian-Bach Straße (Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 32B) beschlossen.

 

Im Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung ist, ist der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre schwarz umrandet.