Sitzung: 30.05.2012 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/144
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Gemäß §§ 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.
Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert wurde, in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NW S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 21. Dezember 2010 (GV NRW S. 688) wird zur Sicherung der Planung des
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 32B die in vollem Wortlaut vorgelegte
Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre Nr. 50 inkl. des beigefügten
Übersichtsplans für den Bereich zwischen Beethovenstraße, Zelterstraße und
Johann-Sebastian-Bach Straße (Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 32B)
beschlossen.
Im Ãœbersichtsplan,
der Bestandteil der Satzung ist, ist der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre
schwarz umrandet.