Sitzung: 05.12.2007 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/196
Beschlussvorschlag:
"Der Stadtentwicklungsausschuss
der Stadt Hilden beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
165A vom 31.10.2001 (bekannt gemacht im Amtsblatt am 07.03.2002) gemäß § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit
gültigen Fassung mit neuem, verkleinerten Plangebiet und leicht modifiziertem
Planungsziel zu ändern.
Das Plangebiet liegt weiterhin südlich der
Walderstraße am östlichen Rand des Stadtzentrums. Es beinhaltet nunmehr nur
noch die Flurstücke 127, 128, 418, 486, 487, 488, 498, 1046 (teilweise) und 155 (teilweise) der Flur 59.
Die Planungsziele bestehen darin, mit Hilfe eines Bebauungsplan-Verfahren in diesem Bereich der Innenstadt
a) qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne Wohnbebauung im Plangebiet
zu schaffen und
b) durch den Bau einer Planstraße die demnächst angrenzenden
Parkplatzflächen des Sankt-Josef-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B)
verkehrstechnisch zu erreichen sowie zukünftige Erschließungsmöglichkeiten für
die Grundstücke südlich und westlich des Plangebietes zu schaffen.