Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

"Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 165A vom 31.10.2001 (bekannt gemacht im Amtsblatt am 07.03.2002) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung mit neuem, verkleinerten Plangebiet und leicht modifiziertem Planungsziel zu ändern.

 

Das Plangebiet liegt weiterhin südlich der Walderstraße am östlichen Rand des Stadtzentrums. Es beinhaltet nunmehr nur noch die Flurstücke 127, 128, 418, 486, 487, 488, 498, 1046 (teilweise)  und 155 (teilweise) der Flur 59.

 

Die Planungsziele bestehen darin, mit Hilfe eines Bebauungsplan-Verfahren in diesem Bereich der Innenstadt

 

a)     qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne Wohnbebauung im Plangebiet zu schaffen und

 

b)     durch den Bau einer Planstraße die demnächst angrenzenden Parkplatzflächen des Sankt-Josef-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) verkehrstechnisch zu erreichen sowie zukünftige Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und westlich des Plangebietes zu schaffen.