Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt zwischen Düsseldorfer Straße, Horster Allee, Itterbach und der Stadtgrenze zu Düsseldorf. Es umfasst das Flurstück 335 in Flur 16 der Gemarkung Hilden.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll mit der Darstellung „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ die Errichtung einer Base- und Softballanlage ermöglichen.