Sitzung: 17.10.2007 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 04-09 SV 61/188
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 45.
Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl.
I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt zwischen Düsseldorfer
Straße, Horster Allee, Itterbach und der Stadtgrenze zu Düsseldorf. Es umfasst
das Flurstück 335 in Flur 16 der Gemarkung Hilden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll mit der Darstellung
„Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ die Errichtung einer Base- und
Softballanlage ermöglichen.