Sitzung: 17.10.2007 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 04-09 SV 61/189
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 253 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit
gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt zwischen Düsseldorfer
Straße, Horster Allee, Itterbach und der Stadtgrenze zu Düsseldorf. Es umfasst
das Flurstück 335 in Flur 16 der Gemarkung Hilden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die
Errichtung einer Base- und Softballanlage in einer „Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Sportplatz“ ermöglichen.