Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 253 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt zwischen Düsseldorfer Straße, Horster Allee, Itterbach und der Stadtgrenze zu Düsseldorf. Es umfasst das Flurstück 335 in Flur 16 der Gemarkung Hilden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die Errichtung einer Base- und Softballanlage in einer „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ ermöglichen.