Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Stellungnahmen des Landschaftsverbandes Rheinland - Rheinisches Amt für Denkmalpflege - vom 13.03.2007 zur Kenntnis, wonach es sich bei den Gebäuden Hagelkreuzstraße 14, 16 und 18 in Hilden um keine Denkmäler im Sinne des § 2 DSchG NRW handelt.