Sitzung: 06.06.2007 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4
Vorlage: WP 04-09 SV 61/162
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. die Verwaltung damit zu beauftragen, das
Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der Variante
I einzuleiten;
2. die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 14 B gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen
Fassung.
Das Plangebiet
liegt südlich der Straße Am Kronengarten in der Hildener Innenstadt und umfasst
die Flurstücke 492, 496, 500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, alle in Flur
49 der Gemarkung Hilden.
Die vereinfachte
Änderung soll ermöglichen zwei Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäfte anzusiedeln
und des Weiteren die Nutzung als Parkhaus aufrecht zu erhalten.“