Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.  die Verwaltung damit zu beauftragen, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der Variante I einzuleiten;

 

2.  die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 B gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt südlich der Straße Am Kronengarten in der Hildener Innenstadt und umfasst die Flurstücke 492, 496, 500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.

 

Die vereinfachte Änderung soll ermöglichen zwei Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäfte anzusiedeln und des Weiteren die Nutzung als Parkhaus aufrecht zu erhalten.“