Sitzung: 02.05.2007 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: WP 04-09 SV 61/149
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. dem Antrag der Sparkasse
Hilden-Ratingen-Velbert vom 06.02.2007 auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für den Bereich Mittelstraße/ Bismarckstraße/ Itter/ Dr. Ellen
Wiederhold-Platz zuzustimmen;
2. die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 A als
vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9) gemäß §
2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006
(BGBl. I S. 3316) in der zur Zeit gültigen Fassung.
    Das Plangebiet liegt im Zentrum der Hildener Innenstadt direkt
an der Fußgängerzone Mittelstraße im Eckbereich mit der Bismarckstraße; es wird
begrenzt von der Westseite der Bismarckstraße im Westen, dem Verlauf der nördlichen Ittergrenze im Norden, den östlichen Grenzen der Flurstücke 1022 und
1077 (in Flur 49 der Gemarkung Hilden) im Osten und durch die Mittelstraße im Süden.
    Mit der vorhabenbezogenen Änderung soll erreicht werden, einen
Neubau auf dem heutigen Grundstückder Hauptfiliale Hilden der Sparkasse
Hilden-Ratingen-Velbert sowohl von seinen Nutzungen her als auch hinsichtlich
seiner Gestaltung in das Umfeld der Hildener Innenstadt städtebaulich einzufügen.“