Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

1.   dem Antrag der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert vom 06.02.2007 auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich Mittelstraße/ Bismarckstraße/ Itter/ Dr. Ellen Wiederhold-Platz zuzustimmen;

 

2.  die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 A als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

     Das Plangebiet liegt im Zentrum der Hildener Innenstadt direkt an der Fußgängerzone Mittelstraße im Eckbereich mit der Bismarckstraße; es wird begrenzt von der Westseite der Bismarckstraße im Westen, dem Verlauf der nördlichen Ittergrenze im Norden, den östlichen Grenzen der Flurstücke 1022 und 1077 (in Flur 49 der Gemarkung Hilden) im Osten und durch die Mittelstraße im Süden.

 

     Mit der vorhabenbezogenen Änderung soll erreicht werden, einen Neubau auf dem heutigen Grundstückder Hauptfiliale Hilden der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert sowohl von seinen Nutzungen her als auch hinsichtlich seiner Gestaltung in das Umfeld der Hildener Innenstadt städtebaulich einzufügen.“