Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 3

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 177 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der Stadt Hilden im Bereich der Straße Örkhaus unmittelbar östlich der Güterverkehrsstrecke Düsseldorf-Köln. Es umfasst die Flurstücke 286, 33/1 (Straße Örkhaus, teilweise), 33/2, 33/3, 17, 240, 272, 273, 241, 85 und 86 sowie einen Teil der Flurstücke 22 und 23 (zwischen nördlicher Grenze der Straße Örkhaus, Bahntrasse und Stadtgrenze zu Langenfeld).

 

Das Ziel der Planung ist im Bereich nördlich der Straße Örkhaus die Anpassung der Bebauungsplaninhalte an die heutige Nutzung und südlich der Straße Örkhaus die Neuplanung der Bebauung unter Einbeziehung eines Teils der heutigen Grabelandfläche (Kleingartennutzung)."