Sitzung: 25.04.2012 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/140
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschluss beschließt:
1. Das Verfahren zur Aufstellung
der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Aufstellungsbeschluss des Rates vom
12.04.2000) wird eingestellt.
Das Plangebiet umfasste folgenden Bereich:
Es wurde im Süden von der Düsseldorfer Straße begrenzt. Die östliche Plangrenze
verlief Richtung Norden westlich der Flurstücke 212, 243, 239, 189, 169, 130,
252, 249 in der Gemarkung Hilden Flur 1, querte die Reisholzstraße und verlief
weiter westlich der Flurstücke 186, 120, 121 in der Gemarkung Hilden Flur 1. Im
Norden begrenzte die südliche Grenze der Flur 4 in der Gemarkung Hilden das
Plangebiet. Im Osten verlief die Plangebietsgrenze in südlicher Richtung vom
südwestlichen Eckpunkt des Grundstücks Gemarkung Hilden Flur 4 Flurstück 290
senkrecht, wieder die Reisholzstraße querend, auf die Nordwestecke des
Grundstückes Gemarkung Hilden Flur 1 Flurstück 177. Sie verlief dann weiter
östlich bzw. in einem kleinen Abschnitt auch nördlich der Flurstücke 180, 237,
236, 234, 232, 231 in der Gemarkung Hilden Flur 1 und in Verlängerung der
östlichen Grenze des genannten Flurstücks 231 bis zur Stadtgrenze zu Düsseldorf
sowie weiter längs der Stadtgrenze bis zur Düsseldorfer Straße.
2. Das Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 241 (Aufstellungsbeschluss des Rates vom 12.04.2000)
wird eingestellt.
Das Plangebiet umfasste folgenden Bereich:
Es wurde im Süden von der Düsseldorfer Straße begrenzt. Die östliche Plangrenze
verlief Richtung Norden westlich der Flurstücke 212, 243, 239, 189, 169, 130,
252, 249 in der Gemarkung Hilden Flur 1, querte die Reisholzstraße und verlief
weiter westlich der Flurstücke 186, 120, 121 in der Gemarkung Hilden Flur 1. Im
Norden begrenzte die südliche Grenze der Flur 4 in der Gemarkung Hilden das
Plangebiet. Im Osten verlief die Plangebietsgrenze in südlicher Richtung vom
südwestlichen Eckpunkt des Grundstücks Gemarkung Hilden Flur 4 Flurstück 290
senkrecht, wieder die Reisholzstraße querend, auf die Nordwestecke des
Grundstückes Gemarkung Hilden Flur 1 Flurstück 177. Sie verlief dann weiter
östlich bzw. in einem kleinen Abschnitt auch nördlich der Flurstücke 180, 237,
236, 234, 232, 231 in der Gemarkung Hilden Flur 1 und in Verlängerung der
östlichen Grenze des genannten Flurstücks 231 bis zur Stadtgrenze zu Düsseldorf
sowie weiter längs der Stadtgrenze bis zur Düsseldorfer Straße.
3. Das Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 242 (Aufstellungsbeschluss des Rates vom 12.04.2000) wird
eingestellt.
Das Plangebiet umfasste folgenden Bereich:
Es wurde im Norden von der Hülsenstraße, im Westen von der Stadtgrenze zu Düsseldorf
und im Süden von der nördlichen Grenze der Flur 1 in der Gemarkung Hilden
begrenzt. Die östliche Grenze lag in ca. 35 m Abstand parallel zur Stadtgrenze.
Das Plangebiet beinhaltete folgende Flurstücke in der Gemarkung Hilden Flur 4:
290, 248, 287, 204, 286, 276, 360 (teilweise), 263, 202, 264, 253, 339, 200,
338, 242, 333, 196, 323, 194, 315, 316, 307, 297, 182 (teilweise), 185
(teilweise).
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Einstellung der Bauleitplanverfahren im Amtsblatt der
Stadt Hilden ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.