Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschluss beschließt:

 

1.  Das Verfahren zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Aufstellungsbeschluss des Rates vom 12.04.2000) wird eingestellt.
Das Plangebiet umfasste folgenden Bereich:
Es wurde im Süden von der Düsseldorfer Straße begrenzt. Die östliche Plangrenze verlief Richtung Norden westlich der Flurstücke 212, 243, 239, 189, 169, 130, 252, 249 in der Gemarkung Hilden Flur 1, querte die Reisholzstraße und verlief weiter westlich der Flurstücke 186, 120, 121 in der Gemarkung Hilden Flur 1. Im Norden begrenzte die südliche Grenze der Flur 4 in der Gemarkung Hilden das Plangebiet. Im Osten verlief die Plangebietsgrenze in südlicher Richtung vom südwestlichen Eckpunkt des Grundstücks Gemarkung Hilden Flur 4 Flurstück 290 senkrecht, wieder die Reisholzstraße querend, auf die Nordwestecke des Grundstückes Gemarkung Hilden Flur 1 Flurstück 177. Sie verlief dann weiter östlich bzw. in einem kleinen Abschnitt auch nördlich der Flurstücke 180, 237, 236, 234, 232, 231 in der Gemarkung Hilden Flur 1 und in Verlängerung der östlichen Grenze des genannten Flurstücks 231 bis zur Stadtgrenze zu Düsseldorf sowie weiter längs der Stadtgrenze bis zur Düsseldorfer Straße.

 

2.  Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 241 (Aufstellungsbeschluss des Rates vom 12.04.2000) wird eingestellt.
Das Plangebiet umfasste folgenden Bereich:
Es wurde im Süden von der Düsseldorfer Straße begrenzt. Die östliche Plangrenze verlief Richtung Norden westlich der Flurstücke 212, 243, 239, 189, 169, 130, 252, 249 in der Gemarkung Hilden Flur 1, querte die Reisholzstraße und verlief weiter westlich der Flurstücke 186, 120, 121 in der Gemarkung Hilden Flur 1. Im Norden begrenzte die südliche Grenze der Flur 4 in der Gemarkung Hilden das Plangebiet. Im Osten verlief die Plangebietsgrenze in südlicher Richtung vom südwestlichen Eckpunkt des Grundstücks Gemarkung Hilden Flur 4 Flurstück 290 senkrecht, wieder die Reisholzstraße querend, auf die Nordwestecke des Grundstückes Gemarkung Hilden Flur 1 Flurstück 177. Sie verlief dann weiter östlich bzw. in einem kleinen Abschnitt auch nördlich der Flurstücke 180, 237, 236, 234, 232, 231 in der Gemarkung Hilden Flur 1 und in Verlängerung der östlichen Grenze des genannten Flurstücks 231 bis zur Stadtgrenze zu Düsseldorf sowie weiter längs der Stadtgrenze bis zur Düsseldorfer Straße.

 

3.  Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 242 (Aufstellungsbeschluss des Rates vom 12.04.2000) wird eingestellt.
Das Plangebiet umfasste folgenden Bereich:
Es wurde im Norden von der Hülsenstraße, im Westen von der Stadtgrenze zu Düsseldorf und im Süden von der nördlichen Grenze der Flur 1 in der Gemarkung Hilden begrenzt. Die östliche Grenze lag in ca. 35 m Abstand parallel zur Stadtgrenze.
Das Plangebiet beinhaltete folgende Flurstücke in der Gemarkung Hilden Flur 4:
290, 248, 287, 204, 286, 276, 360 (teilweise), 263, 202, 264, 253, 339, 200, 338, 242, 333, 196, 323, 194, 315, 316, 307, 297, 182 (teilweise), 185 (teilweise).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einstellung der Bauleitplanverfahren im Amtsblatt der Stadt Hilden ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.