Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2012 und beschließt die Einführung einer gesplitteten Winterdienstgebühren 2012 rückwirkend zum 01.01.2012 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Dies wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

Winterdienstklasse

Gebühr 2011

Gebühr 2012

1

Prioritätenstufe 0

0,00 Euro

2,18 Euro

2

Prioritätenstufe 1

0,00 Euro

1,64 Euro

3

Prioritätenstufe 2

0,00 Euro

1,09 Euro

4

Prioritätenstufe 3

0,00 Euro

0,55 Euro

4

Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 Euro