Sitzung: 21.03.2012 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 29, Enthaltungen: 4
Vorlage: WP 09-14 SV 20/073
Antragstext:
Der Rat möge nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:                                    Â
1. Ab dem Haushalt 2013 fasst der Rat vor Beginn
der HaushaltsanmelÂdungen der Stadtverwaltung einen „Eckwertebeschluss“.
2. In dem Eckwertebeschluss legt der Rat für die 17
Produktbereiche und die Produktgruppen Budget-Obergrenzen fest, die der
StadtverwalÂtung für Anmeldungen für den Haushaltsentwurf zur Verfügung steÂhen.
3. Ãœber die im Eckwertebeschluss festgesetzten
Budget-Obergrenzen hinausgehende Anmeldungen sind ausführlich und
haushaltsstellenÂscharf von der Stadtverwaltung zu begründen.
4. Der Eckwertebeschluss orientiert sich:
a)
an dem noch zu entwickelnden Leitbild für die Stadt
Hilden und den damit verbundenen Zielen und WirkunÂgen („WirkungsÂorienÂtierter
HausÂhalt“)
b)
an den zur Verfügung stehenden Erträgen in der FinanzÂplaÂnung
des Konzerns „Stadt Hilden“ (Kernhaushalt und BeÂteiliÂgunÂgen)
c)
an der Struktur von pflichtigen, teilpflichtigen und
freiÂÂwilÂligen Ausgaben
5. Die Stadtverwaltung bereitet den Eckwertebeschluss
vor und leitet dem Rat einen Beschlussentwurf zu.