Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfehilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss  den Bericht zur Versorgungssituation und zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Kindergartenbedarfsplanung 2012 – 2015 in der vorliegenden Fassung.

 

2.    Weiterhin werden investive Auszahlungen in Höhe von 360.000,- Euro für den Umbau des Wohnhauses „Am Holterhöfchen 36“  incl.  der Außenanlagen zu einem Kindergarten und Mittel für Einrichtungsgegenstände in Höhe von 80.000,- € aufgenommen.

            200.000,- Euro werden für das Haushaltsjahr 2012 bereitgestellt zzgl. einer Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 160.000,- Euro für den Umbau und in Höhe von 60.000,- für Einrichtungsgegenstände für das Haushaltsjahr 2013.

 

            Die § 14-Unterlagen werden rechtzeitig erstellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss  vorgelegt.

 

Zusätzlich wird ein HV6 (Freigabe Fachausschuss) angebracht.

 

            Die im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 enthaltenen Aufwendungen für die Renovierung und Sanierung des Gebäudes in Höhe von 90.000,- Euro im Produkt 011301 „Gebäudeunterhaltung“ werden gestrichen.

           

Die entsprechenden Beträge werden in den Haushaltsplan 2012 aufgenommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die begonnene Planung zur Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen für die Altersgruppe über 3 Jahre im Bereich Holterhöfchen fortzusetzen und die konkreten Ergebnisse einschließlich der finanziellen Auswirkungen im nächsten Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.