Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 260 für den Bereich S-Bahnhof Hilden-Süd gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).

 

Das Plangebiet liegt unmittelbar im Bereich des S-Bahnhofes Hilden-Süd. Es besteht aus den Flurstücken 334 und 840 (Flur 49), 948 tlw. (Flur 59), 314, 315, 590, 877, 883 und 995 (Flur 59), alle in der Gemarkung Hilden.

 

Ziel der Planung ist es, die betroffenen Flächen langfristig als Zugänge zum S-Bahnhof Hilden-Süd sowie als Flächen für Bike-&Ride-Anlagen zu sichern.