Sitzung: 29.02.2012 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/137
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 260 für den Bereich
S-Bahnhof Hilden-Süd gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Das Plangebiet
liegt unmittelbar im Bereich des S-Bahnhofes Hilden-Süd. Es besteht aus den
Flurstücken 334 und 840 (Flur 49), 948 tlw. (Flur 59), 314, 315, 590, 877, 883
und 995 (Flur 59), alle in der Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung
ist es, die betroffenen Flächen langfristig als Zugänge zum S-Bahnhof Hilden-Süd
sowie als Flächen für Bike-&Ride-Anlagen zu sichern.