Sitzung: 12.07.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 04-09 SV 61/113
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung des Stadtentwicklungsausschusses:
1.      Die
Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie folgt
abzuhandeln:
1.1Â Â Â Â Schreiben
des Landesbetriebs Wald und Holz.NRW – Forstamt Mettmann vom 19.05.2006
         Dem
Hinweis, dass der Abstand zwischen dem vorhandenen Wäldchen auf den Flurstücken
2702, 2704, 2705 und 2744 und dem geplanten eingeschossigen Gewerbebau
(„Betriebskindergarten“) nicht mindestens 10 m beträgt, wird gefolgt und die
überbaubare Fläche nach Süden verschoben.
1.2Â Â Â Â Schreiben
des BRW vom 29.05.2006
         Das
Tiefbau- und Grünflächenamt hat die Dimensionierung der Mischwasserbehandlungsanlage
geprüft:
Im genehmigten Entwässerungsentwurf nach §58 LWG vom 17.7.1989 ist die
Gewerbefläche der Fa. Qiagen GmbH als Erweiterungsfläche von 4,42 ha enthalten.
Bei dem anstehenden Änderungsverfahren des Bebauungsplanes 231 ändern sich
nicht die genehmigten wasserrechtlichen Rahmenbedingungen, weder in Bezug auf
die Drosselwasserwassermenge zur Kläranlage Ohligs noch in Bezug auf die
Einzugsgebietsflächen AE. Die vorhandene Behandlungsanlage (RÜB mit
Staukanal und Drosselbauwerk) ist also ausreichend dimensioniert. Es ist
sichergestellt, dass die genehmigte Drosselwassermenge von 26 l/s durch die
eingebaute Schlauchdrossel nicht überschritten wird.
Ansonsten wird der BRW an allen weiteren wasserwirtschaftlich
relevanten Abstimmungen selbstverständlich beteiligt werden.
1.3Â Â Â Â Schreiben
der Bundesnetzagentur vom 30.05.2006
         Der
Empfehlung der Bundesnetzagentur wurde gefolgt und die genannten Betreiber der
eventuell betroffenen Punkt-zu-Punkt-Richtfunkstrecken oder der
Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunkanlagen wurden mit Schreiben vom 06.06.2006
ebenfalls gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.
231 der Stadt Hilden informiert und um Anregungen gebeten.
Eine Beteiligung von Betreibern öffentlicher Telekommunikationslinien, die in
Hilden tätig sind, erfolgt nicht, da die Firma Qiagen GmbH bereits
telekommunikationstechnisch erschlossen ist und keine Bauflächen für neue
Gewerbebetriebe mit dieser Änderung des Bebauungsplans geschaffen werden
sollen.
1.4Â Â Â Â Schreiben
der Stadtwerke Hilden GmbH vom 06.06.2006
         Die
Stadt Hilden nimmt den Hinweis zu Kenntnis, dass es eventuell notwendig ist,
die Gas-, Wasser- oder auch Stromversorgung des Gewerbegebiets Hilden –Ost zu
verstärken. Hierfür notwendige Neuverlegungsarbeiten sind mit dem Tiefbau- und
Grünflächenamt der Stadt Hilden abzustimmen und die notwendigen Erlaubnisse und
Genehmigungen sind einzuholen.
1.5Â Â Â Â Schreiben
der Handwerkskammer Düsseldorf vom 06.06.2006
         Das
Schreiben der Handwerkskammer wird zur Kenntnis genommen.
1.6Â Â Â Â Schreiben
der Airdata AG vom 08.06.2006
         Das
Schreiben wird zur Kenntnis genommen und die Firma Airdata AG in diesem Bebauungsplanverfahren
nicht mehr beteiligt.
1.7Â Â Â Â Schreiben
der Stadt Solingen vom 08.06.2006 und 28.04.2006
         Der
Stadt Hilden ist bewusst, dass mit der Festsetzung der kritisierten
eingeschossigen gewerblichen Baufläche sowie der Gemeindestraße der geplante,
aber nicht existente Biotopverbund gestört wird. Um diese notwendige
Beeinträchtigung zu reduzieren, soll neben der Dachbegrünung und der Pflanzung
von großkronigen Bäumen beidseitig der Planstraße eine Begrünung von 40% der
Fassadenflächen des „Betriebskindergartens“, eine kindgerechte, aber auch
ökologische Freiflächengestaltung sowie die Anlage eines Kriechtunnels für Kleintiere
(z.B. Frösche) parallel zum unter der geplanten Zufahrt verlaufenden
„Fließgrabens“ festgesetzt werden.
Um die Frage abzuwägen, ob die Störung des Verbundskorridor noch verträglich
ist, ist zunächst der Biotopverbund Ohligser Heide – Ittertal grundsätzlich zu
betrachten. Der planungsrechtlich vorgesehene Grünkorridor entlang der
Grenzstraße / Ohligser Straße hat aus Sicht der Stadt Hilden vor allem die
Funktion, das Stadtgebiet Hildens gegenüber Solingen-Ohligs auch optisch
abzugrenzen. Ein Biotopverbund zwischen der Ohligser Heide und dem Ittertal ist
an dieser Stelle aus Sicht der Stadt Hilden auch künftig schon deshalb nicht
realisierbar, weil im Bereich der Walder Str. mit einem Verkehr von ca. 16.500
Kfz/Tag (Quelle: Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Hilden – Analyse 2001)
sowie der südlich der Walder Straße / Hildener Straße möglichen Bebauung nach §
34 BauGB dieser Korridor definitiv für Kleintiere unterbrochen wird. Für Tiere,
die diese Unterbrechung überwinden können, ist auch die Störung mit der neuen
Gemeindestraße und des „Betriebskindergartens“ mit seinen Grünbestandteilen –
insbesondere auf Grund der festzusetzenden Minderungsmaßnahmen – überwindbar.
Vor diesem Hintergrund wird der Verkehrsicherheit auf den öffentlichen Straßen
sowie auf dem Betriebsgelände der Firma Qiagen GmbH durch Schaffung einer
unmittelbaren Zufahrt zum überörtlichen klassifizierten Straßennetz sowie dem
eventuellen Bau eines „Betriebskindergarten“ inkl. Betreuungsnest für Kinder
unter 3 Jahren der Vorrang eingeräumt.
Bezüglich des Schreibens vom 28.04.2006 wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Dr. Brenner GmbH beauftragt
wurde, die Lichtsignalplanung an dem Verkehrsknotenpunkt Grenzstraße / Walder
Str. / Hildener Str. in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straße.NRW und dem
Vermögensbetrieb der Stadt Solingen, Abteilung 80-34 zu erarbeiten. Im Rahmen
des abzuschließenden Vertrags zwischen der Stadt Hilden und dem Landesbetrieb
Straße.NRW zum Bau des neuen Verkehrsknotens Planstraße / Ohligser Str. werden
auch Vereinbarungen zu der Änderung des Signalprogramms am Knotenpunkt
Grenzstraße / Walder Str. / Hildener Str. getroffen.
1.8Â Â Â Â Schreiben
der IHK Düsseldorf vom 13.06.2006
         Das
Schreiben der IHK Düsseldorf wird zur Kenntnis genommen.
1.9Â Â Â Â Schreiben
des Landschaftsverbands Rheinland – Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege vom
13.06.2006
         Der
Anregung, in den Bebauungsplan einen Hinweis auf die §§ 15, 16
Denkmalschutzgesetz NW aufzunehmen wird nicht gefolgt, da dieser Hinweis keine
rechtlichen Auswirkungen hat. Jeder Bauherr bzw. das von ihm beauftragte
Bauunternehmen und Architekturbüro hat zu wissen, dass beim Auftreten
archäologischer Bodenfunde und Befunde die Stadt Hilden als Untere Denkmalbehörde
oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren ist
und die Entdeckungsstätte zunächst unverändert zu erhalten ist.
In die Bebauungsplanbegründung inkl. Umweltbericht wird der Hinweis in Kapitel
5.2.7 jedoch aufgenommen.
1.10Â Â Schreiben
des Staatlichen Umweltamts vom 13.06.2006
         Die
Anregungen bezüglich der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers hat das
Tiefbau- und Grünflächenamt geprüft:
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Einzugsgebiet Max-Volmer-Straße zu dem
auch die im Änderungsverfahren betroffene Gewerbefläche der Fa. Qiagen GmbH
gehört, um ein nach § 58 LWG genehmigtes Mischsystem (Genehmigung der
Bezirksregierung vom 17.07.1989).
Im Zuge der Bebauungsplanverfahren (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 231 in
der Zeit vom 30.10.1996 bis zu seiner Rechtskraft am 27.10.1998 sowie dieser
dritten Änderung des Bebauungsplans) wurde die Entwässerung der betroffenen
Gewerbefläche neu beurteilt und an die zwischenzeitlich neu in Kraft getretenen
Anforderungen an die Niederschlagswasserableitung angepasst. Dabei stand im
Vordergrund so wenig Niederschlagswasser wie möglich in das Mischsystem
einzuleiten. Zunächst wurden Möglichkeiten einer vollständigen Versickerung
untersucht. Die entsprechend erstellten Bodengutachten (Ingenieurbüro Müller,
Hilden zuletzt vom 02.11.2000) ergaben jedoch nur äußerst eingeschränkte
Möglichkeiten.
Aus diesem Grunde sollen die Teil-Flächen „C“ und „D“, auf denen
Niederschlagswasser der Kategorie II des Runderlasses des MUNLV vom 26.5.2004
anfällt, direkt dem Mischsystem, also einer Behandlung, zugeführt werden.
Der überwiegende Teil des Niederschlagswassers soll über eine geplante
Versickerung mit einem Notüberlauf an den RW-Entlastungskanal des Mischsystems
beseitigt werden. Die Versickerung wird so bemessen, dass rechnerisch ein
Ãœberlauf nicht erforderlich wird.
Der Notüberlauf wird lediglich aus äußersten Sicherheitsgründen angeordnet, um
auf jeden Fall einen Ãœberstau des Systems zu vermeiden.
Eine Versickerung des gesamten Niederschlagswassers hätte zur Folge, dass ein
großer Teil des 2001 erstellten Grundstücksentwässerungsnetzes (also vor
Inkrafttreten des Runderlasses der MUNLV vom 26.5.2004 und der Novellierung des
LWG 2005) geändert werden müsste, was für die Fa. Qiagen GmbH deutliche
wirtschaftliche Konsequenzen bedeuten würde.
Im Zusammenhang mit der Beantragung der Verlängerung der wasserrechtlichen
Erlaubnis zum 31.12.2009 wird der Nachweis erbracht, dass die Anlage auch den
zu dieser Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht.
1.11Â Â Schreiben
des Landesbetriebs Straßen.NRW – Niederlassung Essen vom 14.06.2006
         In
den Bebauungsplanentwurf sind die künftigen Straßenbegrenzungslinien des neuen
Verkehrsknotenpunkts auf Grundlage des straßenbautechnischen Vorentwurfs des Büros
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH einschließlich Bankett übernommen. Die
Entwässerung erfolgt in einer Mulde / Graben in der anschließenden Grünfläche.
Vor dem Bau dieses neuen Knotenpunkts ist eine vertragliche Vereinbarung
zwischen dem Landesbetrieb Straße.NRW und der Stadt Hilden als Baulastträger
der künftigen Gemeindestraße abzuschließen. In diesem Rahmen werden die
notwendigen Regelungen (Abgrenzung Gemeindestraße / Landstraße, etc.)
getroffen.
Aus dem vorgelegten Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros Dr. Brenner GmbH sind
die prognostizierten Rückstaulängen zu den Verkehrsspitzenzeiten – insbesondere
an dem Knotenpunkt Walder Str. / Grenzstr. / Hildener Str. – ersichtlich.
Hierauf basierend wird das Ingenieurbüro Dr. Brenner GmbH beauftragt, die
Lichtsignalplanung an dem Verkehrsknotenpunkt Grenzstraße / Walder Str. /
Hildener Str. in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straße.NRW und dem
Vermögensbetrieb der Stadt Solingen, Abteilung 80-34 zu erarbeiten. Eine
Änderungsnotwendigkeit der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Max-Volmer-Straße /
Walder Str. ist auf Grund der Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 231, 3.
Änderung laut Verkehrsgutachten nicht erforderlich.
Auf den Grundstücken des Landesbetriebs Straße.NRW werden keine
Neuanpflanzungen von Bäumen, sondern es werden nur die vorhandenen Bäume zum
Erhalt festgesetzt. Diese Bäume wurden im Rahmen des Ausbaus der Ohligser Str.
vom Rechtsvorgänger des Landesbetriebs Straße.NRW gepflanzt.
1.12Â Â Schreiben
des Kreises Mettmann vom 16.06.2006
         Die
Anregung der Unteren Landschaftsbehörde, die festzusetzende externe
Ausgleichsmaßnahme in einer Karte darzustellen und mit dem Kreis Mettmann
abzustimmen wird gefolgt.
Bezüglich der Ausgestaltung von Fassaden und Fenstern, um Vogelschlag möglichst
zu verhindern, wird auf die Textlichen Hinweise Nr. 2 verwiesen.
Bezüglich der Anregung der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde zur
Versickerung des Niederschlagswassers wird auf das Bodengutachten des
Ingenieurbüros Müller, Hilden zuletzt vom 02.11.2000 verwiesen, das im Rahmen
des Bauvorhabens der Firma Qiagen GmbH auf Grundlage des heute rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 231 erstellt wurde. Auf dieser Grundlage hat – wie in
Kapitel 4.5 der Bebauungsplanbegründung ausgeführt – das Ingenieurbüro Turrek,
Düsseldorf im Auftrag der Firma Qiagen GmbH einen Antrag zur Entwässerung der
im Bebauungsplan Nr. 231, 3. Änderung festzusetzenden gewerblichen Bauflächen
erarbeitet.
Im übrigen wird das Kreisgesundheitsamt natürlich im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens für den „Betriebskindergarten“ durch die Stadt Hilden
als Untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt. Jedoch ist heute noch nicht absehbar,
wann diese Einrichtung tatsächlich errichtet wird.
1.13Â Â Schreiben
des Bürgervereins Hilden-Ost e.V. vom 14.06.2006
         Die
Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplans
insbesondere bei dem Verfahrensschritt „frühzeitige Beteiligung“ in Form einer
öffentlichen Bürgeranhörung sowie beim Verfahrensschritt „Öffentliche
Auslegung“ des Planentwurfs für die Dauer eines Monats beteiligt.
Die Bürgeranhörung – eine Diskussionsveranstaltung zum Ziel und Zweck, aber
auch den Inhalten der Planung – fand mit Unterstützung der Firma Qiagen GmbH am
11.05.2006 im Verwaltungsgebäude dieser Firma statt. Die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanentwurfs findet voraussichtlich in der Zeit vom 02.10. bis zum
03.11.2006 statt.
Die Öffentlichkeit kann zu diesen Verfahrensschritten ihre Anregungen
vorbringen, die Teil der städtebaulichen Abwägung werden.
Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass die städtebauliche Abwägung nicht immer
dazu führt, dass Nutzungskonflikte gegen Null reduziert werden, sondern es ist
eine bewusste Entscheidung des Rates der Stadt Hilden für eine Planung. Die
eventuellen negativen Auswirkungen dieser Planung für betroffene Anlieger sind
von diesen hinzunehmen, solange die Auswirkungen im gesetzlich normierten
zulässigen Rahmen bleiben.
Ihre Anregung zur Umgestaltung des Verkehrsknotens Walder Str. / Grenzstr. /
Hildener Str. werden zu Kenntnis genommen. Jedoch hat das Büro Dr. Brenner
Ingenieurgesellschaft mbH im Rahmen seines Verkehrsgutachtens festgestellt,
dass zwar die zukünftig Verkehrsbelastung zur Überlastung des Knotenpunkts
unter der heutigen Signalisierung führen würde. Der Verkehrsablauf kann aber
mit einer Überplanung des derzeitigen, verkehrsabhängigen Steuerprogramms so
optimiert werden, dass weitere Änderungen am Knotenpunkt nicht notwendig sind.
1.14Â Â Schreiben
der Polizeiinspektion Mitte (PHW Hilden) vom 16.06.2006
         Das
Schreiben der Polizeiinspektion Mitte (PHW Hilden) wird zur Kenntnis genommen.
1.15Â Â Schreiben
des BUND – Ortsgruppe Hilden – vom 19.06.2006
         Es
ist Aufgabe des Rates einer Stadt bzw. seiner politischen Ausschüsse die
diversen städtebaulichen Belange untereinander zu gewichten und zu entscheiden,
ob die Planung als Ergebnis einer städtebaulichen Abwägung in einen
Bebauungsplan mündet. Es ist jedem Beteiligten klar, dass die städtebauliche
Abwägung nicht immer dazu führt, dass Nutzungskonflikte gegen Null reduziert
werden, sondern es ist eine bewusste Entscheidung des Rates der Stadt Hilden
für eine Planung. Die eventuellen negativen Auswirkungen dieser Planung für
betroffene Anlieger sind von diesen hinzunehmen, solange die Auswirkungen im
gesetzlich normierten zulässigen Rahmen bleiben.
Um die Auswirkungen der im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplans
geplanten Änderungen des Planungsrechts inkl. dem Bau einer Gemeindestraße als
zweite Zufahrt auf das Betriebsgelände der Firma Qiagen korrekt in die städtebauliche
Abwägung einzustellen, wurde ein Verkehrsgutachten sowie darauf basierend eine
schalltechnische Prognose erarbeitet.
Die schalltechnische Prognose kommt zum Schluss, „dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für den Tages- und
Nachtzeitraum eingehalten werden können. Darüber hinaus führt der durch das
Planvorhaben induzierte Verkehr auf den öffentlichen Straßen zu keiner relevanten
Erhöhung der vorhandenen Immissionspegel, so dass die Forderung der Ziffer 7.4
der TA Lärm in vollem Umfang erfüllt wird.
Somit muss davon ausgegangen werden, dass der Bebauungsplan im Einklang mit den
Immissionsschutzvorschriften weiter entwickelt werden kann.“ (S. 15 des
Gutachtens).
Der Stadt Hilden ist bewusst, dass mit der Festsetzung der kritisierten
eingeschossigen gewerblichen Baufläche sowie der Gemeindestraße der planerisch
vorgesehene, aber nicht existente Biotopverbund gestört wird. Um diese
notwendige Beeinträchtigung zu reduzieren, soll unter anderem eine Dach- und
Fassadenbegrünung des „Betriebskindergartens“ und die Pflanzung von
großkronigen Bäumen beidseitig der Planstraße festgesetzt werden. Der planungsrechtlich
vorgesehene Grünkorridor entlang der Grenzstraße / Ohligser Straße hat aus
Sicht der Stadt Hilden vor allem die Funktion, das Stadtgebiet Hildens gegenüber
Solingen-Ohligs auch optisch abzugrenzen.
Entlang der L 288 (Grenzstraße/ Ohligser Straße) bleibt es auch weiter bei der
Ausweisung „Fläche für Wald“, allerdings nicht ganz in der bisherigen Breite.
Insbesondere ist im Bereich der Ohligser Straße berücksichtigt, dass der
Bebauungsplan Nr. 231 auch Flächen des Landesbetriebs Straße.NRW als Fläche für
Wald festsetzt, obwohl diese Festsetzung nicht umsetzbar war und ist. In dieser
Fläche liegen das Bankett der Straße und die zugehörige Muldenversickerung zur
Entwässerung der Verkehrsfläche. Der Bereich der Grundstücke Grenzstraße 24/26
bleibt weiterhin als „private Grünfläche“ ausgewiesen. Somit bleibt der mit der
Stadt Solingen schon seit vielen Jahren an dieser Stelle vereinbarte grüne Trennstreifen
zwischen Hilden und Solingen erhalten.
Vor diesem Hintergrund wird der Verkehrsicherheit auf den öffentlichen Straßen
sowie auf dem Betriebsgelände der Firma Qiagen GmbH durch Schaffung einer
unmittelbaren Zufahrt zum überörtlichen klassifizierten Straßennetz sowie dem
eventuellen Bau eines „Betriebskindergarten“ inkl. Betreuungsnest für Kinder
unter 3 Jahren der Vorrang gegenüber der Grün-/Waldfläche eingeräumt.
Die Kreisverwaltung Mettmann stellt in ihrer Stellungnahme zum
Bebauungsplanentwurf fest:
„Durch den Bebauungsplanentwurf werden die Grundzüge des
Flächennutzungsplanes nicht verändert.“
1.16Â Â Schreiben
der Firma PLEdoc für die Firma E.ON Ruhrgas AG vom 19.06.2006
         Im
Bebauungsplan werden die im Bestand eingetragenen Ferngasleitungen als „außer Betrieb“
gekennzeichnet und es wird der Hinweis aufgenommen, dass – soweit erforderlich
– die Leitungen im Zuge von Tiefbauarbeiten entfernt werden können, jedoch ein
Heraustrennen der Leitungen nur durch die Firma E.ON Ruhrgas AG erfolgen darf.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass alle Bauarbeiten im Näherungsbereich der
Leitungen mit der Firma E.ON Ruhrgas AG abgestimmt werden müssen.
1.17Â Â Telefonat
mit der Firma O2 (Germany)
         Es
wird zur Kenntnis genommen, dass in einer Höhe von ca. 140m ü. NN eine
Richtfunkstrecke der Firma O2 (Germany) betrieben wird, die aber von den
Gebäuden, die auf Grundlage dieses Bebauungsplans errichtet werden können,
nicht beeinflusst wird.
1.18Â Â Schreiben
der Firma Rheinbahn vom 21.06.2006
         Das
Schreiben der Rheinbahn wird zur Kenntnis genommen.
Die Erläuterung zur Anbindung des Bebauungsplangebiets an das Netz des
Öffentlichen Nahverkehrs in der Bebauungsplanbegründung wird bezüglich der
Buslinie 792, die Solingen-Ohligs über die Haltestelle „Solingen, Grenzstraße“
mit Haan verbindet, ergänzt.
1.19Â Â Schreiben
der Firma Broadnet AG vom 23.06.2006
         Das
Schreiben wird zur Kenntnis genommen und die Firma Broadnet AG in diesem Bebauungsplanverfahren
nicht mehr beteiligt.
2.      die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 231, 3. Änderung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Das Plangebiet liegt im äußersten Osten des Hildener Stadtgebietes. Es wird
begrenzt im Norden durch die Straße Kalstert, im Osten durch die L 288 (Grenzstraße
/ Ohligser Straße), im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2736,
2738 und 2741 sowie im Westen durch die Max-Volmer-Straße und die Westgrenze
des Flurstückes 2741. Alle Flurstücke liegen in Flur 65 der Gemarkung Hilden.
Dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung liegt der Entwurf der Begründung mit
Stand vom 28.06.2006 zugrunde.
Das Ziel der Planung ist es, die bauliche Ausnutzung der Grundstücke entsprechend
dem von der Firma Qiagen GmbH erstellten neuen „Masterkonzept“ neu zu ordnen
und somit den Standort für diese Firma
zu sichern. Das Konzept macht Aussagen über die Anordnung der
verschiedenen Betriebsteile auf dem Firmengelände (Hochregallager, Forschung
& Entwicklung, Produktion, etc.) sowie über die gegenseitigen
Funktionszusammenhänge und Erschließungen (z.B.: neue Betriebszufahrt zur
Grenzstraße).
In Vertretung
( Thiele )