Sitzung: 16.08.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 04-09 SV 60/047
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der vorläufigen
Unterschutzstellung gem. § 4 Denkmalschutzgesetz NRW des von den geplanten
Umgestaltungsmaßnahmen betroffenen Bereiches des „Alten Marktes“ in Hilden und
beschließt die vorläufige Eintragung als Bodendenkmal in die Denkmalliste.