Sitzung: 16.08.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2
Vorlage: WP 04-09 SV 61/118
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt:
1. die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom
Stadtentwicklungsausschuss am 09.06.2004 zum Bebauungsplan Nr. 2 A, 1.
Änderung;
2. die erneute Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 A
als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 8)
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 486 und 427 in Flur 21 der
Gemarkung Hilden, im nordöstlichen Eckbereich von der Richrather Straße und dem
Lehmkuhler Weg.
Ziel der Planung ist es, einen Standort für einen
Lebensmittel-Discounter und einen Getränkemarkt zu sichern, sowie die Anlage
eines Garagenhofes zu ermöglichen, unter der Voraussetzung, dass die sich im
Plangebiet befindende Altlast saniert wird;
3. das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren auf der Basis des
vorgestellten städtebaulichen Entwurfes fortzusetzen.“
Günter Scheib