Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt:

 

1.  die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom Stadtentwicklungsausschuss am 09.06.2004 zum Bebauungsplan Nr. 2 A, 1. Änderung;

 

2.  die erneute Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 A als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 8) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 486 und 427 in Flur 21 der Gemarkung Hilden, im nordöstlichen Eckbereich von der Richrather Straße und dem Lehmkuhler Weg.

 

Ziel der Planung ist es, einen Standort für einen Lebensmittel-Discounter und einen Getränkemarkt zu sichern, sowie die Anlage eines Garagenhofes zu ermöglichen, unter der Voraussetzung, dass die sich im Plangebiet befindende Altlast saniert wird;

 

3.  das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren auf der Basis des vorgestellten städtebaulichen Entwurfes fortzusetzen.“

 

Günter Scheib