Beschlussvorschläge:

 

1. Rückholrecht:

„Hinsichtlich des Ausbaus der Hoffeldstraße macht der Rat der Stadt Hilden von seinem Rückholrecht gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW Gebrauch.“

 

2. (Antrag CDU):

Der Rat der Stadt beschließt, vor der weiteren Beratung in der Sache eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.

 

3. (Antrag BA/CDf):