Beschlussvorschläge:
1. Rückholrecht:
„Hinsichtlich des Ausbaus der Hoffeldstraße
macht der Rat der Stadt Hilden von seinem Rückholrecht gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW
Gebrauch.“
2. (Antrag CDU):
Der Rat der Stadt beschließt, vor der weiteren Beratung in der Sache eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.
3. (Antrag BA/CDf):