Sitzung: 14.12.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 60/036
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt:
„ Die Anwendung
der Satzung vom 26.05.2010 der Stadt Hilden zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7
Landeswassergesetz NRW in der festgesetzten Wasserschutzzone im Stadtgebiet
Hilden in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.11.2011 wird bis zur
Neuregelung der gesetzlichen Bestimmung des § 61a Landeswassergesetz NRW
ausgesetzt.
Der Bürgermeister
wird beauftragt das Weitere zu veranlassen“