Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

„ Die Anwendung der Satzung vom 26.05.2010 der Stadt Hilden zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW in der festgesetzten Wasserschutzzone im Stadtgebiet Hilden in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.11.2011 wird bis zur Neuregelung der gesetzlichen Bestimmung des § 61a Landeswassergesetz NRW ausgesetzt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen“