Sitzung: 14.12.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 20/057
Beschlussvorschlag:
1.        Der Jahresabschluss der Stadt Hilden
für das Haushaltsjahr 2010 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
2.        Der Rat der Stadt Hilden nimmt die
Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 2.499.932,25
Euro (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22
Abs. 3 GemHVO i. H. v. 229.898,64 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen für
Investitionen i. H. v. 10.388.798,83 Euro zur Kenntnis.
3.        Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur
Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2010 nicht
erforderlich gewesen ist.
3.        Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresfehlbetrag i. H. v. 5.428.836,46 Euro durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
gedeckt.