Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 30

Antragstext:

Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

1.     Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, werden Sitzungen des Rates und der Aus­schüsse auf Tonband aufgenommen.

2.     Die Aufzeichnung darf grundsätzlich dritten Personen - mit Ausnahme des Bürgermeisters, der Beigeordneten für Ausschüsse ihres Geschäftsbereiches und des Schriftführers bzw. der Schriftführerin - nicht zugänglich gemacht werden. Ãœber weitere Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.

3.     Wird nach Vorlegen der Niederschrift ein Änderungswunsch geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden Sitzung der Tonbandmitschnitt - ab­weichend von Ziffer 2 dieses Beschlussvorschlags - von dem Ratsmitglied, das den Ände­rungswunsch vorträgt, vom Schriftführer und ggf. auch vom Bürgermeister gemeinsam abge­hört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen. Die Tonbandaufzeichnungen sind nach Billi­gung der Niederschrift unverzüglich zu löschen.

4.     Auf schriftlichen Antrag einer Fraktion können unter Angabe der Gründe zu ganz konkreten Tagesordnungspunkten die entsprechenden Tonbandaufzeichnungen im Bürgermeisterbüro angehört werden. Ein solcher Antrag ist von dem/der Fraktionsvorsitzenden zu stellen, der/die gleichzeitig die Fraktionsmitglieder benennt, die die Tonbandaufzeichnungen im Ratsbüro an­hören. Die anderen Fraktionen werden hiervon unterrichtet.

5.     § 24 der Geschäftsordnung ist entsprechend anzupassen. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierfür einen Formulierungsvorschlag zu unterbreiten.