Sitzung: 14.12.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 30
Vorlage: WP 09-14 SV 01/073
Antragstext:
Rat der Stadt
Hilden möge beschließen:
1. Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, werden
Sitzungen des Rates und der AusÂschüsse
auf Tonband aufgenommen.
2. Die Aufzeichnung darf grundsätzlich dritten Personen - mit
Ausnahme des Bürgermeisters, der Beigeordneten für Ausschüsse ihres Geschäftsbereiches
und des Schriftführers bzw. der Schriftführerin - nicht zugänglich gemacht
werden. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.
3. Wird nach Vorlegen der Niederschrift ein Änderungswunsch
geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur
nächstfolgenden Sitzung der Tonbandmitschnitt - abÂweichend von Ziffer 2 dieses
Beschlussvorschlags - von dem Ratsmitglied, das den ÄndeÂrungswunsch vorträgt, vom Schriftführer und ggf. auch vom
Bürgermeister gemeinsam abgeÂhört werden, um eine gütliche Einigung über die
Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat
vorzutragen. Die Tonbandaufzeichnungen sind nach BilliÂgung der Niederschrift
unverzüglich zu löschen.
4. Auf schriftlichen Antrag einer Fraktion können unter Angabe
der Gründe zu ganz konkreten Tagesordnungspunkten die entsprechenden
Tonbandaufzeichnungen im Bürgermeisterbüro angehört werden. Ein solcher Antrag
ist von dem/der Fraktionsvorsitzenden zu stellen, der/die gleichzeitig die
Fraktionsmitglieder benennt, die die Tonbandaufzeichnungen im Ratsbüro anÂhören.
Die anderen Fraktionen werden hiervon unterrichtet.
5. § 24 der Geschäftsordnung ist entsprechend
anzupassen. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierfür einen Formulierungsvorschlag
zu unterbreiten.