Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2012 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2012 ab 01.01.2012 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

Straßenart

Gebühr 2011

Gebühr 2012

0

Fußgängerzonen

1,66 Euro

1,33 Euro

1

Anliegerstraßen

2,22 Euro

1,77 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,99 Euro

1,59 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,77 Euro

1,42 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,55 Euro

1,24 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt zusätzlich ab dem 01.01.2012 eine getrennte Winterdienstgebühr einzuführen und beauftragt die Verwaltung, bis März 2012 die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.