Sitzung: 30.11.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 5, Enthaltungen: 3
Vorlage: WP 09-14 SV 68/035
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2012 und beschließt die
Straßenreinigungsgebühren 2012 ab 01.01.2012 sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008. Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit
dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu
übernehmen sind:
Straßenart |
Gebühr
2011 |
Gebühr
2012 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,66 Euro |
1,33 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
2,22 Euro |
1,77 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,99 Euro |
1,59 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,77 Euro |
1,42 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,55 Euro |
1,24 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt zusätzlich ab dem 01.01.2012 eine getrennte Winterdienstgebühr
einzuführen und beauftragt die Verwaltung, bis März 2012 die notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen.