Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2012 und beschließt die Neufestsetzung
der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2012 sowie die in vollem
Wortlaut vorliegende 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage
beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2011 |
Gebühren
2012 |
Restmülltonnen |
||
  660 l Â
wöchentlich |
1.755,60 Euro |
1.755,60 Euro |
  770 l          “ |
2.048,20 Euro |
2.048,20 Euro |
1.100 l          “ |
2.926,00 Euro |
2.926,00 Euro |
    40 l Â
14-täglich |
53,20 Euro |
53,20 Euro |
    60 l          “ |
79,80 Euro |
79,80 Euro |
    80 l          “ |
106,40 Euro |
106,40 Euro |
  120 l          “ |
159,60 Euro |
159,60 Euro |
  140 l          “ |
186,20 Euro |
186,20 Euro |
  240 l          “ |
319,20 Euro |
319,20 Euro |
  660 l          “ |
877,80 Euro |
877,80 Euro |
  770 l          “ |
1.024,10 Euro |
1.024,10 Euro |
1.100 l          “ |
1.463,00 Euro |
1.463,00 Euro |
Biotonnen |
||
  120 l Â
14-täglich |
13,20 Euro |
13,20 Euro |
  240 l Â
14-täglich |
26,40 Euro |
26,40 Euro |
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Die
Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den
Tonnentausch vor Ort pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen
und auf 10,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für das
Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr
übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und
138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei
vier-wöchentlicher Leerung beträgt die Gebühr 69,03 €.
Die Gebühr für den
Sperrmüllexpress wird unverändert auf 40,00 Euro festgesetzt.
Ab einer dritten
normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf
20,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Bauschutt wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00
Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für die
Abgabe von Restmüll wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00
Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für das
Einsammeln und Befördern je Laubsack wird auf 1,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für
Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro.
Für
Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der
aktuellen Gebühr.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen