Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt macht von seinem Rückholrecht gem. § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung Gebrauch und zieht die Entscheidung über die vorgelegten § 14 Unterlagen in dieser Angelegenheit an sich.

 

2. Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Anliegerstraße „Am Jägersteig“ und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 734.000,00 Euro zu.

 

Nach Bereitstellung von

            15.000€                      in 2009            (Planungsmittel)

             

sollen die weiteren Beträge wie folgt veranschlagt werden:

            Ansatz 2012=             400.000,00 €  

            VE für 2013 von         319.000,00 €                                                 

            Ansatz 2013=             319.000,00 €

 

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2012 entschieden.“