Sitzung: 30.11.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 10
Vorlage: WP 09-14 SV 66/081/1
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der
Stadt macht von seinem Rückholrecht gem. § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung
Gebrauch und zieht die Entscheidung über die vorgelegten § 14 Unterlagen in
dieser Angelegenheit an sich.
2. Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Anliegerstraße
„Am Jägersteig“ und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den
ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 734.000,00 Euro zu.
Nach
Bereitstellung von
           15.000€                     in 2009           (Planungsmittel)
           Â
sollen die weiteren Beträge wie folgt veranschlagt werden:
           Ansatz 2012=            400.000,00 € Â
           VE für 2013 von        319.000,00 €                                                Â
           Ansatz 2013=            319.000,00 €
Ãœber die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung
2012 entschieden.“