Sitzung: 16.11.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/123
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 2. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 C gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBL. I S. 1509).
Das Plangebiet
liegt am Westrand des unmittelbaren Hildener Stadtzentrums.
Es wird begrenzt
durch die Berliner Straße im Nordwesten, die Schwanenstraße im Nordosten, den
Itterbach im Südosten und die Benrather Straße im Südwesten.
Mit der Änderung
des Bebauungsplanes soll die stadtverträgliche Nutzung dieses Kerngebietes
gesichert werden, indem Vergnügungsstätten inkl. Spielhallen und sog.
„Rotlicht-Nutzungen“ im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.