Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 C gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509).

 

Das Plangebiet liegt am Westrand des unmittelbaren Hildener Stadtzentrums.

Es wird begrenzt durch die Berliner Straße im Nordwesten, die Schwanenstraße im Nordosten, den Itterbach im Südosten und die Benrather Straße im Südwesten.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die stadtverträgliche Nutzung dieses Kerngebietes gesichert werden, indem Vergnügungsstätten inkl. Spielhallen und sog. „Rotlicht-Nutzungen“ im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.