Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151A gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509).

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hilden-Süd.

Es wird begrenzt durch den Ohligser Weg im Norden, durch die Straße An den Linden im Westen, durch die Nordgrenze sowie die Ostgrenze des Flurstückes 840 (Flur 63 Gemarkung Hilden) sowie die Straße Am Strauch im Süden und durch die Ostgrenze des Flurstückes 777 (Flur 63 Gemarkung Hilden) sowie die Ostgrenzen der Flurstücke 293, 292, 291, 424, 423, 289, 288, 287, 285, 1051, 365 und 490 (alle Flur 62 Gemarkung Hilden) im Osten.

 

Mit dem Bebauungsplan soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche Struktur entlang der Straßen erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit einer der Situation angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in den Innenbereichen des Quartiers geschaffen werden.
Um den städtebaulichen Zusammenhang von Alt und Neu zu gewährleisten, soll der Bebauungsplan auch gestalterische Festlegungen enthalten. (Variante 1)

 

oder alternativ

 

  • 3. Absatz, 2. Halbsatz streichen:

„Mit dem Bebauungsplan soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche Struktur entlang der Straßen erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit einer der Situation angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in den Innenbereichen des Quartiers geschaffen werden.“ (Variante 2)

 

oder alternativ

 

  • Einfügung folgenden Absatzes der Sitzungsvorlage 61/122:

 

„Städtebauliche Entwicklung

–               Charakter der Siedlung erhalten;

–               Sanierung der Altbauten;

–               neue Bebauung muss moderat sein und ist nach Möglichkeit zu vermeiden;

–               dem bisherigen Gebäudebestand angepasste Bebauung;

–               ausschließlicher Neubau von Doppelhäusern;

–               max. 1,5 Geschosse bei Neubauten;

–               möglichst positive Energiebilanz“

(Variante 3)

 

oder alternativ

 

  • 3. Absatz, 2. Halbsatz streichen: „Mit dem Bebauungsplan soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche Struktur entlang der Straßen erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit einer der Situation angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in den Innenbereichen des Quartiers geschaffen werden.

 

Anschließend Einfügung folgenden Absatzes der Sitzungsvorlage 61/122

 

„Städtebauliche Entwicklung

–               Charakter der Siedlung erhalten;

–               Sanierung der Altbauten;

–               neue Bebauung muss moderat sein und ist nach Möglichkeit zu vermeiden;

–               dem bisherigen Gebäudebestand angepasste Bebauung;

–               ausschließlicher Neubau von Doppelhäusern;

–               max. 1,5 Geschosse bei Neubauten;

–               möglichst positive Energiebilanz“

(Variante 4)

 

Anschließend ließ die Vorsitzende zunächst über alle Varianten des Beschlussvorschlages abstimmen: