Sitzung: 16.11.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 09-14 SV 61/120
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
151A gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 b BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509).
Das Plangebiet
liegt im Stadtteil Hilden-Süd.
Es wird begrenzt
durch den Ohligser Weg im Norden, durch die Straße An den Linden im Westen,
durch die Nordgrenze sowie die Ostgrenze des Flurstückes 840 (Flur 63 Gemarkung
Hilden) sowie die Straße Am Strauch im Süden und durch die Ostgrenze des
Flurstückes 777 (Flur 63 Gemarkung Hilden) sowie die Ostgrenzen der Flurstücke 293,
292, 291, 424, 423, 289, 288, 287, 285, 1051, 365 und 490 (alle Flur 62
Gemarkung Hilden) im Osten.
Mit dem
Bebauungsplan soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche
Struktur entlang der Straßen erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit
einer der Situation angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in den
Innenbereichen des Quartiers geschaffen werden.
Um den städtebaulichen Zusammenhang von Alt und Neu zu gewährleisten, soll der
Bebauungsplan auch gestalterische Festlegungen enthalten. (Variante 1)
oder alternativ
- 3. Absatz, 2. Halbsatz streichen:
„Mit dem Bebauungsplan
soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche Struktur entlang der
Straßen erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit einer der Situation
angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in den Innenbereichen des
Quartiers geschaffen werden.“ (Variante 2)
oder alternativ
- Einfügung folgenden Absatzes der
Sitzungsvorlage 61/122:
„Städtebauliche Entwicklung
–
Charakter der Siedlung erhalten;
–
Sanierung der Altbauten;
–
neue Bebauung muss moderat sein und ist nach
Möglichkeit zu vermeiden;
–
dem bisherigen Gebäudebestand angepasste Bebauung;
–
ausschließlicher Neubau von Doppelhäusern;
–
max. 1,5 Geschosse bei Neubauten;
–
möglichst positive Energiebilanz“
(Variante 3)
oder alternativ
- 3. Absatz, 2. Halbsatz streichen: „Mit dem Bebauungsplan soll zum
einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche Struktur entlang der
Straßen erhalten werden,
zum anderen soll die Möglichkeit einer der Situation angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in den Innenbereichen des Quartiers geschaffen werden.
Anschließend Einfügung folgenden Absatzes der Sitzungsvorlage 61/122
„Städtebauliche Entwicklung
–
Charakter der Siedlung erhalten;
–
Sanierung der Altbauten;
–
neue Bebauung muss moderat sein und ist nach
Möglichkeit zu vermeiden;
–
dem bisherigen Gebäudebestand angepasste Bebauung;
–
ausschließlicher Neubau von Doppelhäusern;
–
max. 1,5 Geschosse bei Neubauten;
–
möglichst positive Energiebilanz“
(Variante 4)
Anschließend ließ die Vorsitzende zunächst über alle Varianten des
Beschlussvorschlages abstimmen: