Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz:

Die in vollem Wortlaut vorliegende Satzung der Stadt Hilden zur Abänderung (Verlängerung) der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 – 7 Landeswassergesetz NRW im Stadtgebiet Hilden  - Anlage 1 – wird hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.“