Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag (geändert):

 

„Als Aufgabenträger für den ÖSPV im Stadtgebiet Hilden stimmt die Stadt Hilden vorbehaltlich der für die Pilotphase zugesagten Landesmittel der Teilnahme am VRR-SozialTicket für die Pilotphase vom frühest möglichen Zeitpunkt bis längstens einschließlich 31.12.2012 zu.

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt die „Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR über die Festsetzung der Tarife des Sozialtickets im Gemeinschaftstarif  für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Höchsttarif“ zur Kenntnis.

 

Gemäß Ziffer 3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozial-Tickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien SozialTicket 2011) wird die Abwicklung der Finanzierung des Sozialtickets über den Zweckverband VRR/ die VRR AöR bestätigt.“