Beschlussvorschlag (geändert):
„Als Aufgabenträger
für den ÖSPV im Stadtgebiet Hilden stimmt die Stadt Hilden vorbehaltlich der für
die Pilotphase zugesagten Landesmittel der Teilnahme am VRR-SozialTicket für
die Pilotphase vom frühest möglichen Zeitpunkt bis längstens einschließlich
31.12.2012 zu.
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt die „Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR über die
Festsetzung der Tarife des Sozialtickets im Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als
Höchsttarif“ zur Kenntnis.
Gemäß Ziffer 3 der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozial-Tickets
im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien SozialTicket
2011) wird die Abwicklung der Finanzierung des Sozialtickets über den Zweckverband
VRR/ die VRR AöR bestätigt.“