Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:

Folgende Straßen in der Stadt Hilden werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung

-     als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW), durch Widmung der Allgemeinheit (beschränkt auf den Nutzerkreis Fußgänger- und Fahrradverkehr) zur Verfügung gestellt:

Lfd. Nr.

Weg

von - bis

Gemarkung Hilden

Flur

Flurstück

1

Weg

St.-Konrad-Allee zur Straße Am Wiedenhof

60

Teilflächen aus Flurstück 177, 500 und 1061