Sitzung: 19.10.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 60/027
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Die der SV als Anlage beigefügte in vollem
Wortlaut vorliegende 1. Nachtragssatzung zurÂ
Satzung vom 26.05.2010 zur Abänderung der Fristen bei
der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz
NRW in den festgesetzten Wasserschutzzonen im Stadtgebiet Hilden wird hiermit
beschlossen.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.