Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

 

Die der SV als Anlage beigefügte in vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtragssatzung zur  Satzung vom 26.05.2010 zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW in den festgesetzten Wasserschutzzonen im Stadtgebiet Hilden wird hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.