Der Rat der Stadt nahm
nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom
01.01.2011 bis 31.08.2011 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (s. Anlage 1 der SV) und investiven
Auszahlungen (siehe Anlage 2 der SV).